Kindergarten-Anschlussbetreuung | MITARBEITENDENSUCHE

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14.03.2024 - 30.04.2024    
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Wir suchen Sie!

Mitarbeitende für die Anschlussbetreuung in unseren Kindergärten

 

Fachkräftemangel

Der Fachkräftemangel ist allen bekannt. Er macht auch bei unseren Kindergärten keine Ausnahme. Auf Dauer werden wir – für eine fachliche und pädagogisch wertvolle Bildungsarbeit – nur noch Vormittags im Rahmen von maximal 6 Stunden einen stabilen Kindergartenbetrieb anbieten können.

 

Lösung: Anschlussbetreuung!

Damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist, gehen wir neue Wege und wollen im Rahmen des sogenannten „Erprobungsparagraphen“ des Landes Baden-Württemberg eine neue Form der sogenannten „Anschlussbetreuung“ anbieten.

Anschlussbetreuung bedeutet, dass die Kinder, die nach den regulären Öffnungszeiten noch ein wenig länger in der Einrichtung verbleiben sollen oder müssen, von weiteren, Nichtfachkräften beaufsichtigt werden.

Wir suchen Menschen, die gerne mit Kindern umgehen und sich im Team von mindestens zwei Personen vorstellen können, einige Stunden in der Woche die Aufsichtspflicht über die anschlussbetreuten Kinder zu gewährleisten.

Der Träger sorgt für eine „Grundausbildung“ und sichert die rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

 

Aufwandsentschädigtes Ehrenamt

Die Tätigkeit wird im Rahmen eines aufwandsentschädigten Ehrenamtes bezahlt. Die Maximalentschädigung beträgt gemäß § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 3000,00 € pro Jahr. Die monatliche Entschädigung bemisst sich an den durch Sie angebotenen Stunden. Am Ende des Jahres sind Ausgleichszahlungen möglich.

Die Aufwandsentschädigung im Detail

Richtlinie Aufwandsentschädigungen für Anschlussbetreuer*innen in den Kindergärten Aichhalden, Waldmössingen und Heiligenbronn

Gültig ab 01.04.2024 | Stand vom 01.04.2024

 

Diese Regelungen basieren auf den bestehenden Regelungen für die Nachbarschaftshilfe. Anschlussbetreuer*innen sind sinngemäß einzuordnen und werden über die bestehenden Verwaltungssysteme abgerechnet.

 

I. Für die geleisteten Dienste der Anschlussbetreuer*innen können im Rahmen der sogenannten Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EstG) bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,00 € pro Kalenderjahr monatliche Aufwandsentschädigungen je nach Aufwand bezahlt werden. Der Aufwand bemisst sich an den durch die jeweilige Einrichtungsleitung eingeplanten und geleisteten Betreuungsstunden. Die Aufwandsentschädigung ist kein Stundenlohn! Es sind zwei Arten von Pauschalen zu unterscheiden:

 

  1. Monatliche Pauschale nach Aufwand
Aufwandsentschädigungsgruppe Höhe der monatlichen Pauschale Zu erwartender Aufwand an in Rechnung gestellten Stunden Nachbarschaftshilfe pro Ehrenamtlichen; pro Monat/Jahr
A09075 75,00 € Monatlich: ab 6 bis 11

Pro Jahr: ab 72 bis 132

A18150 150,00 € Monatlich: ab 16 bis 20

Pro Jahr: ab 192 bis 240

A23200 200,00 € Monatlich: ab 21 bis 25

Pro Jahr: ab 240 bis 300

A24250 250,00 € Monatlich über 25

Pro Jahr: ab 300

  1. Jahrespauschale am Jahresende als Einmalzahlung
Aufwandsentschädigungsgruppe Höhe der Pauschale Zu erwartender Aufwand an in Rechnung gestellten Stunden Nachbarschaftshilfe pro Ehrenamtlichen; pro Monat/Jahr
AP0720 120,00 € bis max. 720,00 € Monatlich: ab 1 bis 6

Pro Jahr: ab 12 bis 72

A09075Ü 10,00 € bis max. 600,00 € Pro Jahr mehr als 132

bis unter 192

A18150Ü 10,00 € bis max. 600,00 € Pro Jahr mehr als 192

bis unter 240

A23200Ü 10,00 € bis max. 600,00 € Pro Jahr mehr als 300

II. Die monatlichen Pauschalen gemäß Tabelle 1 werden jeweils zu Beginn des Kalenderjahres nach Aufwand des Vorjahres oder nach Einschätzung der Einrichtungsleitungen festgelegt. Alle drei Monate erfolgt eine Überprüfung und eventuelle Anpassung an den gegebenen Mehr- oder Minderbedarf.

 

III. Die monatlichen Pauschalen werden in der Vereinbarung gemäß Nr. VII. eingetragen. Das Aussetzen der Zahlungen in einzelnen Monaten (z.B. bei Krankheit oder fehlenden Einsätzen) erfordert keinen Neuabschluss.

 

IV. Bei Einsätzen, die unter den 6/72 Stunden pro Monat/Jahr liegen, ist die Mindestentschädigung auf 120 € pro Jahr festgelegt. Bis zu dieser Grenze sind NUR Einmalzahlungen am Jahresende gemäß Tabelle 2 möglich.

 

V. Am Ende des Kalenderjahres wird intern geprüft, ob ein außerordentlicher Mehraufwand entstanden ist. Dieser wird ggf. mit einer zusätzlichen Pauschale (A09075Ü, A18150Ü oder A23200Ü) bis zum Erreichen des Maximalbetrages von 3.000 € pro Jahr insgesamt abgegolten. Dazu ist der Neuabschluss der in Nr. VII. genannten Vereinbarung (vgl. auch Nr. VIII.) erforderlich.

 

VI. Mit diesen Pauschalen sind alle Dienste im Rahmen der Anschlussbetreuung abgegolten; ggf. anfallende Fahrtkilometer oder sonstige Auslagen werden gegen Nachweis individuell zusätzlich erstattet.

 

VII. Für den Abschluss einer entsprechenden „Vereinbarung für Ehrenamtliche in der „Organisierten Nachbarschaftshilfe““ hält die Seelsorgeeinheit ein Vertragsmuster nach diözesaner Vorgabe bereit, das vor Beginn der Tätigkeit ausgefüllt und von Anschlussbetreuer*in und Trägervertreter unterschrieben werden muss. Die Regelungen der „Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ (Präventionsordnung) und das „Bischöfliches Gesetz zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen im Rahmen der Prävention von sexuellem Missbrauch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ sind einzuhalten.

 

VIII. Änderungen in der Einstufung der Aufwandsentschädigungsgruppe werden bei Bedarf auf Veranlassung der Einrichtungsleiterinnen durch Neuabschluss einer „Vereinbarung für Ehrenamtliche in der „Organisierten Nachbarschaftshilfe““ festgelegt. Pro Kalenderjahr darf die Vereinbarung maximal 4 x geändert werden.

 


 

Ihr Angebot an uns!

Um das Angebot planen zu können, bitten wir Sie um Ihr Angebot! Wie lange, an welchen Tagen und ab wann können und wollen Sie uns helfen, dass die Kinder in unseren Einrichtungen gut betreut und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch bei Fachkräftemangel gewährleistet sind?

Bitte wählen Sie die Einrichtung (oder auch die Einrichtungen) aus, in denen Sie tätig werden wollen. Vergessen Sie nicht, im unteren Bereich die entsprechenden Zeiten, die Sie anbieten wollen, anzugeben.

Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen an >> uns zu wenden.

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Ihre Auswahl

Ticket-Typ Plätze
Kinderhaus Aichhalden | Betreuung Montag bis Donnerstag
Ich stelle mich für den o.g. Dienst in der geplanten Anschlussbetreuung der Einrichtung zur Verfügung. Bitte geben Sie unten an, zu welchen Zeiten Sie zur Verfügung stehen.
Kindergarten Waldmössingen | Betreuung von Montag bis Donnerstag
Ich stelle mich für den o.g. Dienst in der geplanten Anschlussbetreuung der Einrichtung zur Verfügung. Bitte geben Sie unten an, zu welchen Zeiten Sie zur Verfügung stehen.
Kindergarten Heiligenbronn | Betreuung von Montag bis Donnerstag
Ich stelle mich für den o.g. Dienst in der geplanten Anschlussbetreuung der Einrichtung zur Verfügung. Bitte geben Sie unten an, zu welchen Zeiten Sie zur Verfügung stehen.

Ihre Daten

Ja, in der Nachbarschaftshilfe Aichhalden
Ja, in der Nachbarschaftshilfe Waldmössingen
Ja, in der Nachbarschaftshilfe Fluorn-Winzeln
Nein

(in Aichhalden) Montag von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
(in Aichhalden) Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
(in Aichhalden) Dienstag von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
(in Aichhalden) Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
(in Aichhalden) Mittwoch von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
(in Aichhalden) Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
(in Aichhalden) Donnerstag von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
(in Aichhalden) Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

(in Waldmössingen) Montag von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr
(in Waldmössingen) Dienstag von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr
(in Waldmössingen) Mittwoch von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr
(in Waldmössingen) Donnerstag von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr
(in Waldmössingen) Donnerstag von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr

(in Heiligenbronn) Montag von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
(in Heiligenbronn) Dienstag von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
(in Heiligenbronn) Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
(in Heiligenbronn) Mittwoch von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
(in Heiligenbronn) Donnerstag von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr

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