Kirchengemeinderäte und Gemeinsamer Ausschuss der SE

Gemeinsamer Ausschuss [GA]

Der Gemeinsame Ausschuss der Seelsorgeeinheit als Bindeglied

Um die gemeinsamen Aufgaben in der Seelsorgeeinheit zu koordinieren und das Zusammenwachsen der Kirche am Ort mit vielen Orten zu fördern, ist der Gemeinsamer Ausschuss der Seelsorgeeinheit Aichhalden eingerichtet worden.

Im gehören jeweils zwei Delegierte aus den Kirchengemeinderäten der Gemeinden der SE an; sie und der Vorsitzende Pfarrer Christian Albrecht, besitzen Stimmrecht.

Beratend gehören dem Gremium die hauptamtlichen pastoralen MitarbeiterInnen (Gemeindereferentin Wetter und Pastoralreferent Frank) sowie je eine Vertreterin des Klosters Heiligenbronn und der Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn und die beiden Pfarramtsverwaltungsleiterinnen an.

Insgesamt 15 Personen zeichnen sich u.a. für folgende Bereiche verantwortlich:

  • Erarbeitung und Verabschiedung der Gottesdienstordnung für die Seelsorgeeinheit
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und Einrichtungen in der SE
  • Entwicklung gemeinsamer Projekte auf SE-Ebene
  • Regelungen für die priesterliche Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall
  • Gemeinsame Grundregeln für die Feier der Liturgie
  • Gemeinsame Grundlagen für die Vorbereitung auf den Sakramentenempfang…

Die genauen Bestimmungen finden Sie in der KV SE | Öffentlich-Rechtliche Kooperationsvereinbarung der SE [N7] Januar 2023 (1,07 MB) .

Die Sitzungen sind für Kirchengemeindemitglieder öffentlich. Termine und Zeiten finden Sie HIER

Der Gemeinsame Ausschuss der SE besteht aus 8 gewählten Mitgliedern der einzelnen Kirchengemeinden, dem Pfarrer als Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden aus der Mitte der KGR-Mitglieder, dem hauptamtlichen pastoralen Personal und je einer Vertreterin des Klosters und der Stiftung St. Franziskus in Heiligenbronn.

Vorsitzender von Amts wegen und Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist Pfarrer Christian Albrecht

Mitglieder und Funktionen

Kirchengemeinderat Aichhalden [KGR]

Der Kirchengemeinderat besteht aus sechs gewählten Vertretern, dem Kirchenpfleger und dem hauptamtlichen Pastoralen Personal und umfasst somit 10 Mitglieder.
Es ist ein Verwaltungsausschuss eingerichtet. Ein Kindergartenausschuss gemäß KGO ist im Zusammenhang mit der Neuordnung der Zusammenarbeit mit der Kommune (im dortigen Kindergartenkuratorium) im Jahr 2018 neu eingerichtet worden.

Gewählter Vorsitzender und Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist Herr Klaus Grieshaber | Telefon: 07422 / 6126 | >>E-Mail

Die Kirchengemeinderäte in der Seelsorgeeinheit

Gewählt im Jahre 2020, sind die Kirchengemeinderäte für fünf Jahre Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden und haben das Beratungs- und Beschlussrecht in allen wesentlichen Angelegenheiten, die das Leben der Kirchengemeinde betreffen.

Gemeinsam mit dem Pfarrer, der Vorsitzender von Amts wegen ist und dem Gewählten Vorsitzenden, bildet der Kirchengemeinderat das kooperative Leitungsgremium.

Zum Gremium gehören beratend immer die anderen pastoralen Mitarbeiter und die Kirchenpfleger.

In unserer Seelsorgeeinheit treffen sich die Gewählten Vorsitzenden, die Mitarbeiterinnen der Pfarramtsverwaltung und das Pastoralteam regelmäßig vor den Sitzungswochen, um die Tagesordnungen für alle Gemeinden abzustimmen. Pfarrer Albrecht nimmt abwechselnd jeweils an zwei, Gemeindereferentin Wetter und Pastoralreferent Frank nehmen abwechselnd jeweils an einer Sitzung der Gremien teil; sie geben in den Sitzungen die Meinung des Pastoralteams wieder, das sich im Voraus eine Meinung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bildet.

Auf der Ebene der Seelsorgeeinheit entsenden die KGR je zwei VertreterInnen in den Gemeinsamen Ausschuss. Gemeinsam mit dem Pastoralteam und je einer Vertreterin des Klosters und der Stiftung Heiligenbronn, werden dort die Themen beraten und beschlossen, die alle Gemeinden der SE betreffen.

Nachfolgend stellen wir ihnen das Gremium kurz vor. Über die Gewählten Vorsitzenden können Gemeindemitglieder ihre Anliegen einbringen.

Die Sitzungen sind für Kirchengemeindemitglieder öffentlich. Termine und Zeiten finden Sie in den Dokumenten auf unserer Seite für Rechtstexte und Sitzungskalender.
Die jeweiligen Tagesordnungen zur den Kirchengemeinderatssitzungen veröffentlichen wir unter VERANSTALTUNGEN & AKTUELLES. 

Mitglieder und Funktionen

Kirchengemeinderat Winzeln [KGR]

Der Kirchengemeinderat besteht aus dreizehn gewählten Mitgliedern, dem Kirchenpfleger und dem hauptamtlichen Pastoralen Personal und umfasst somit 17 Mitglieder.
Es sind ein Verwaltungsausschuss, ein Festausschuss und ein Bauausschuss eingerichtet.

Gewählter Vorsitzender und Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist Herr Manuel Gaus | Telefon: 07402 / 904 77 97 | >>E-Mail

Die Kirchengemeinderäte in der Seelsorgeeinheit

Gewählt im Jahre 2020, sind die Kirchengemeinderäte für fünf Jahre Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden und haben das Beratungs- und Beschlussrecht in allen wesentlichen Angelegenheiten, die das Leben der Kirchengemeinde betreffen.

Gemeinsam mit dem Pfarrer, der Vorsitzender von Amts wegen ist und dem Gewählten Vorsitzenden, bildet der Kirchengemeinderat das kooperative Leitungsgremium.

Zum Gremium gehören beratend immer die anderen pastoralen Mitarbeiter und die Kirchenpfleger.

In unserer Seelsorgeeinheit treffen sich die Gewählten Vorsitzenden, die Mitarbeiterinnen der Pfarramtsverwaltung und das Pastoralteam regelmäßig vor den Sitzungswochen, um die Tagesordnungen für alle Gemeinden abzustimmen. Pfarrer Albrecht nimmt abwechselnd jeweils an zwei, Gemeindereferentin Wetter und Pastoralreferent Frank nehmen abwechselnd jeweils an einer Sitzung der Gremien teil; sie geben in den Sitzungen die Meinung des Pastoralteams wieder, das sich im Voraus eine Meinung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bildet.

Auf der Ebene der Seelsorgeeinheit entsenden die KGR je zwei VertreterInnen in den Gemeinsamen Ausschuss. Gemeinsam mit dem Pastoralteam und je einer Vertreterin des Klosters und der Stiftung Heiligenbronn, werden dort die Themen beraten und beschlossen, die alle Gemeinden der SE betreffen.

Nachfolgend stellen wir ihnen das Gremium kurz vor. Über die Gewählten Vorsitzenden können Gemeindemitglieder ihre Anliegen einbringen.

Die Sitzungen sind für Kirchengemeindemitglieder öffentlich. Termine und Zeiten finden Sie in den Dokumenten auf unserer Seite für Rechtstexte und Sitzungskalender.
Die jeweiligen Tagesordnungen zur den Kirchengemeinderatssitzungen veröffentlichen wir unter VERANSTALTUNGEN & AKTUELLES. 

Mitglieder und Funktionen

Kirchengemeinderat Waldmössingen [KGR]

Der Kirchengemeinderat besteht aus zehn gewählten und einem berufenen Mitglied, dem Kirchenpfleger und dem hauptamtlichen Pastoralen Personal und umfasst somit 15 Mitglieder.
Es sind ein Verwaltungsausschuss und für Kindergartenangelegenheiten ein Kindergartenausschuss eingerichtet.

Gewählter Vorsitzender und Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist Herr Johannes Schork | Telefon: 07402 / 90 41 64 | >>E-Mail

Die Kirchengemeinderäte in der Seelsorgeeinheit

Gewählt im Jahre 2020, sind die Kirchengemeinderäte für fünf Jahre Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden und haben das Beratungs- und Beschlussrecht in allen wesentlichen Angelegenheiten, die das Leben der Kirchengemeinde betreffen.

Gemeinsam mit dem Pfarrer, der Vorsitzender von Amts wegen ist und dem Gewählten Vorsitzenden, bildet der Kirchengemeinderat das kooperative Leitungsgremium.

Zum Gremium gehören beratend immer die anderen pastoralen Mitarbeiter und die Kirchenpfleger.

In unserer Seelsorgeeinheit treffen sich die Gewählten Vorsitzenden, die Mitarbeiterinnen der Pfarramtsverwaltung und das Pastoralteam regelmäßig vor den Sitzungswochen, um die Tagesordnungen für alle Gemeinden abzustimmen. Pfarrer Albrecht nimmt abwechselnd jeweils an zwei, Gemeindereferentin Wetter und Pastoralreferent Frank nehmen abwechselnd jeweils an einer Sitzung der Gremien teil; sie geben in den Sitzungen die Meinung des Pastoralteams wieder, das sich im Voraus eine Meinung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bildet.

Auf der Ebene der Seelsorgeeinheit entsenden die KGR je zwei VertreterInnen in den Gemeinsamen Ausschuss. Gemeinsam mit dem Pastoralteam und je einer Vertreterin des Klosters und der Stiftung Heiligenbronn, werden dort die Themen beraten und beschlossen, die alle Gemeinden der SE betreffen.

Nachfolgend stellen wir ihnen das Gremium kurz vor. Über die Gewählten Vorsitzenden können Gemeindemitglieder ihre Anliegen einbringen.

Die Sitzungen sind für Kirchengemeindemitglieder öffentlich. Termine und Zeiten finden Sie in den Dokumenten auf unserer Seite für Rechtstexte und Sitzungskalender.
Die jeweiligen Tagesordnungen zur den Kirchengemeinderatssitzungen veröffentlichen wir unter VERANSTALTUNGEN & AKTUELLES. 

Mitglieder und Funktionen

Kirchengemeinderat Heiligenbronn [KGR]

Der Kirchengemeinderat besteht aus sieben gewählten Vertretern, dem Kirchenpfleger und dem hauptamtlichen Pastoralen Personal und umfasst somit 11 Mitglieder.
Es sind ein Bauausschuss und für Kindergartenangelegenheiten ein Kindergartenausschuss eingerichtet.

Gewählte Vorsitzende und Ansprechpartnerin für Ihre Anliegen ist Frau Annette Gaymann | Telefon: 07422 / 55 717 | >>E-Mail

Die Kirchengemeinderäte in der Seelsorgeeinheit

Gewählt im Jahre 2020, sind die Kirchengemeinderäte für fünf Jahre Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden und haben das Beratungs- und Beschlussrecht in allen wesentlichen Angelegenheiten, die das Leben der Kirchengemeinde betreffen.

Gemeinsam mit dem Pfarrer, der Vorsitzender von Amts wegen ist und dem Gewählten Vorsitzenden, bildet der Kirchengemeinderat das kooperative Leitungsgremium.

Zum Gremium gehören beratend immer die anderen pastoralen Mitarbeiter und die Kirchenpfleger.

In unserer Seelsorgeeinheit treffen sich die Gewählten Vorsitzenden, die Mitarbeiterinnen der Pfarramtsverwaltung und das Pastoralteam regelmäßig vor den Sitzungswochen, um die Tagesordnungen für alle Gemeinden abzustimmen. Pfarrer Albrecht nimmt abwechselnd jeweils an zwei, Gemeindereferentin Wetter und Pastoralreferent Frank nehmen abwechselnd jeweils an einer Sitzung der Gremien teil; sie geben in den Sitzungen die Meinung des Pastoralteams wieder, das sich im Voraus eine Meinung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bildet.

Auf der Ebene der Seelsorgeeinheit entsenden die KGR je zwei VertreterInnen in den Gemeinsamen Ausschuss. Gemeinsam mit dem Pastoralteam und je einer Vertreterin des Klosters und der Stiftung Heiligenbronn, werden dort die Themen beraten und beschlossen, die alle Gemeinden der SE betreffen.

Nachfolgend stellen wir ihnen das Gremium kurz vor. Über die Gewählten Vorsitzenden können Gemeindemitglieder ihre Anliegen einbringen.

Die Sitzungen sind für Kirchengemeindemitglieder öffentlich. Termine und Zeiten finden Sie in den Dokumenten auf unserer Seite für Rechtstexte und Sitzungskalender.
Die jeweiligen Tagesordnungen zur den Kirchengemeinderatssitzungen veröffentlichen wir unter VERANSTALTUNGEN & AKTUELLES. 

Mitglieder und Funktionen