Kirchlicher Friedhof in Heiligenbronn

Der kirchliche Friedhof in Heiligenbronn

„Tote begraben“ ist eine Forderung des Evangeliums! Ein Werk der Barmherzigkeit. In früheren Zeiten waren die Friedhöfe, die auch „Kirchhöfe“ genannt wurden, rund um die Kirchen angesiedelt. Die Kirche der Lebenden und die der Verstorbenen – die in den Augen Gottes keinen Unterschied macht – war so in der Mitte der Dörfer und Städte versammelt.

Als die Friedhöfe (das Wort stammt ursprünglich vom „um-fried-eten-Hof“, also dem ummauerten Ort) immer mehr in die Verantwortung der bürgerlichen Gemeinden übergingen, war das nicht überall der Fall.

In unserer Kirchengemeinde Heiligenbronn ist der örtliche Friedhof in kirchlichem Besitz. Es ist Aufgabe der Kirchengemeinde und des Kirchengemeinderates, in unserem Dorf einen „Ort des Friedens“ zu unterhalten, auf dem unsere geliebten Verstorbenen einen letzten Platz unter uns finden. Zwar nicht mehr rings um die Kirche, aber immer noch ganz in der Nähe, besteht für Angehörige die Möglichkeit, einen fassbaren Ort der Erinnerung angesichts der unfassbaren Weite des Todes zu haben.

Der Friedhof soll Trost spenden und uns – als Sinnbild für den Garten Eden – mit seiner schönen gärtnerischen Gestaltung einen Vorgeschmack auf Gottes Paradies schenken.

Friedhofssatzung | Gebühren | Links

 


 

 

Wissenswertes zum Friedhof

Die Kirchengemeinde unterhält den Friedhof eigenwirtschaftlich. Für den Grabaushub beschäftigen wir einen eigenen „Totengräber“. Und in Zusammenarbeit mit der Stiftung St. Franziskus und dem Kloster Heiligenbronn besteht für Verstorbene am Ort die Möglichkeit, den schön gestalteten Abschiedsraum im Durchgang zwischen Kirchplatz und Klosterladen zu nutzen.

Unser Friedhof bietet auch Platz für auswärtig wohnende Menschen.

Alle Informationen zum Friedhof finden Sie im Faltblatt „Kirchlicher Friedhof Heiligenbronn | Friedhofsordnung, Gebühren, Kontakte“, das Sie oben herunterladen können.

 

 

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