30. März 2025
Wahl der KirchengemeinderäteDas Leitungs- und Vertretungsgremium Ihrer Kirchengemeinde wird am 30. März 2025 neu gewählt. Die Zukunft der Kirche am Ort wird von Menschen gestaltet, die Kirche sein wollen und durch ihre Person das Bild von Kirche verändern. Gemeinsam Jesus Christus ein Gesicht geben – das ist Leitung im Sinne Gottes.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Wahlen und – nach der Wahl – auch die Wahlergebnisse. Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit den Wahlausschussvorsitzenden auf; Kontaktdaten unten!
Die Wahlordnung und die Kirchengemeindeordnung, die Grundlagentexte sind, finden Sie unter RECHTSTEXTE auf dieser Website.
Kandidierende
Wir suchen echte Menschen! Menschen, die mitentscheiden und mitgestalten wollen. Die vielen Dienste und Angebote der Kirchengemeinden werden von den Kirchengemeinderäten mitverantwortet. In einer anspruchsvollen Zeit für die Kirche braucht diese entschiedene Leute. Machen Sie mit oder empfehlen Sie jemanden, den Sie gerne als Ihre Vertretung im Rat haben möchten. Eine Übersicht zu den Sitzungsterminen 2025 finden Sie ⇒HIER; die erste, konstituierende Sitzung, findet Anfang Mai statt.
WIR SUCHEN ECHTE MENSCHEN | Kandidierendenflyer KGR-Wahl 2025 (4,58 MB)
Jedes Kirchengemeindemitglied kann einen Wahlvorschlag abgeben. Bitte nutzen Sie dazu die hier bereitgestellten Formulare. Wenn sich ein Kandidierender sicher aufstellen lassen will, kann die nachfolgende Einverständniserklärung benutzt werden. Alle Wahlvorschläge müssen bis spätestens 19. Januar 2025 bei den Wahlausschüssen (siehe unten) eingegangen sein:
Kandidaten | Einverständniserklärung zur Wahl (407,91 kB)
Kandidatenvorschlag | ausfüllbares Formular für alle Gemeinden in der SE Aichhalden (329,17 kB)
Die endgültigen Wahllisten und die Kandidierendenprospekte werden fristgerecht in den nachfolgenden Registern veröffentlicht. |
Diese Menschen wollen Verantwortung übernehmen: KGR-Kandidierende
Kandidierende für Aichhalden
Endgültiger Wahlvorschlag
Endgültiger Wahlvorschlag gemäß § 5 der WahlO für die Kirchengemeinde St. Michael | Aichhalden ()
Kandidierendenprospekt
Kandidierendenprospekt mit Hinweisen zur Wahl | St. Michael, Aichhalden ()
Kandidierende für Winzeln
Endgültiger Wahlvorschlag
Endgültiger Wahlvorschlag gemäß § 5 der WahlO für die Kirchengemeinde St. Mauritius | Winzeln ()
Kandidierendenprospekt
Kandidierendenprospekt mit Hinweisen zur Wahl | St. Mauritius, Winzeln ()
Kandidierende für Heiligenbronn
Endgültiger Wahlvorschlag
Endgültiger Wahlvorschlag gemäß § 5 der WahlO für die Kirchengemeinde St. Gallus | Heiligenbronn ()
Kandidierendenprospekt
Kandidierendenprospekt mit Hinweisen zur Wahl | St. Valentin, Waldmössingen ()
Kandidierende für Waldmössingen
Endgültiger Wahlvorschlag
Endgültiger Wahlvorschlag gemäß § 5 der WahlO für die Kirchengemeinde St. Valentin | Waldmössingen ()
Kandidierendenprospekt
Kandidierendenprospekt mit Hinweisen zur Wahl | St. Gallus, Heiligenbronn ()
Alles Wichtige zur Wahl
Allgemein
Am 30. März 2025 wählt die Diözese Rottenburg-Stuttgart in ihren rund 1000 Gemeinden Kirchengemeinderäte [KGR] bzw. Pastoralräte. 1.500.000 Katholiken/innen sind wahlberechtigt.
In den Gemeinden der Seelsorgeeinheit haben die KGR folgende Mandate für die neuen Gremien festgelegt:
- in Aichhalden: 6 Mandate/Sitze
- in Winzeln: 12 Mandate/Sitze
- in Waldmössingen: 10 Mandate/Sitze
- in Heiligenbronn: 8 Mandate/Sitze
Seit wann gibt es Räte in den Gemeinden?
Die Kirchengemeinderordnung (KGO), in der alle Regelungen zum Kirchengemeinderat formuliert sind, hat 2018 ihr 50-jähriges Jubiläum gefeiert. Da alle fünf Jahre gewählt wird, ist es die zwölfte Wahl für die Kirchengemeinden. Die 100 Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache wurden erst ab 2001 gegründet, sie wählen zum fünften Mal einen Pastoralrat.
Sind Kirchengemeinderäte mit einem Gemeinderat vergleichbar?
Das sind sie. Die Kirchengemeindeordnung, ist an die baden-württembergische Gemeindeordnung angelehnt. Entsprechend hat der Kirchengemeinderat drei Aufgaben: er ist Pastoralrat, er ist Katholikenrat und er ist Kirchensteuerrat. Als Pastoralrat prägt er das Leben der Kirchengemeinde, all Katholikenrat vertritt er alle Mitglieder und als Kirchensteuerrat entscheidet er über den Haushalt.
Wie nimmt der Kirchengemeinderat diese Aufgaben wahr, gibt es Beispiele?
In der neuen Kirchengemeindeordnung vom 1. März 2019 ist der Kirchengemeinderat gestärkt worden: er ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Alle wichtigen Belange einer Gemeinde müssen dort beraten und beschlossen werden. Zum Beispiel kann der Pfarrer nicht ohne den Rat die Gottesdienstzeiten festlegen, das muss im Kirchengemeinderat oder – wie in unserer Seelsorgeeinheit geregelt – im Gemeinsamen Ausschuss beraten und entschieden werden. Auf der anderen Seite sind Entscheidungen ohne den Pfarrer auch nicht möglich. Es geht also um einen gemeinschaftlichen Leitungsstil. Alle wesentlichen Dinge sind im Rat zu klären. Über die Zusammenarbeit vor Ort können Sie sich ein Bild machen, wenn Sie einen Blick in unsere Kooperationsvereinbarung für die Seelsorgeeinheit werfen.
KV SE | Öffentlich-Rechtliche Kooperationsvereinbarung der SE [N8] April 2024 (1,09 MB)
Wie geschieht die Vertretung?
Zum einen haben die Gewählten Vorsitzenden wie auch der Vorsitzende von Amts wegen (= der Pfarrer) repräsentative Funktionen. Sie vertreten die Gemeinde bei Veranstaltungen zum Beispiel in der Kommune. Zum anderen sind alle gewählten Rätinnen und Räte Ansprechpersonen für die Gemeindemitglieder und alle Menschen am Ort einer Gemeinde. Wer ein Anliegen hat, wer sich mit einer Idee einbringen möchte, wer etwas anregen oder sich beschweren will, kann sich an eine/n Kirchengemeinderat/rätin wenden und diese kann das Anliegen in den Rat einbringen oder auf andere Weise einer Bearbeitung zuführen. Die Kirchengemeinderätin kann daraufhin selbst Auskunft geben oder an eine kundige Person vermitteln, sie kann das Thema in die Sitzung einbringen und vorschlagen, dass im neuen Rat jemand gesucht wird, der sich dieses Themas annimmt.
Die Kirche steht ja gerade nicht gut da, wird die Wahl überhaupt funktionieren?
Von 2020 bis 2025 sind rund 9.500 Personen in Kirchengemeinderäten engagiert. Aus einer Umfrage in unserer Nachbardiözese Freiburg wissen wir, dass das Engagement vor Ort immer noch als sinnvoll empfunden wird.
Gerade die künftigen und entscheidenden Veränderungen in Kirche und Gesellschaft brauchen starke Gremien vor Ort. Der Rückgang der Kirchensteuermittel, die Erfordernis nach neuen pastoralen Konzepten oder die Notwendigkeit, den Gebäudebestand schöpfungserhaltend zu gestalten, sind einige Beispiele für die kommenden Herausforderungen. Umso wichtiger ist zu sehen, dass der Kirchengemeinderat ein leitende Funktion hat und nicht nur berät, sondern auch entscheidet; umso wichtiger ist, dass man vor Ort erleben kann: diese Kirche ist nicht von gestern, sondern entwickelt sich weiter; diese Kirche ist nicht hierarchisch, sondern beteiligt Frauen und Männer; diese Kirche ist nicht eng, sondern bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten.
Wer darf wählen? Alle ab 16!
Wählen darf jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das das 16 Lebensjahr vollendet hat.
Wenn jemand kandidieren will, wie geht er vor?
Die Kirchengemeinden haben einen Wahlausschuss gebildet. Dieser nimmt die Wahlangelegenheiten in die Hand. Er wird unterstützt von Pfarrer Albrecht, er ist Ansprechpartner für die Wahl.
Bis spätestens 19. Januar 2025 muss man sich beim Wahlausschuss gemeldet haben, wenn man kandidieren will.
Ab welchem Alter kann man Kirchengemeinderat werden und welche Voraussetzungen müssen die Kandidaten mitbringen?
Um Kirchengemeinderat zu werden, muss man volljähriges Mitglied der Kirchengemeinde sein. Bis zu 2/5 der Gremiumsmitglieder dürfen sogar in einer anderen Kirchengemeinde wohnen.
Wie bei der Kommunalwahl auch, sind Verwandtschaftsverhältnisse kein Hinderungsgrund.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind Interesse am christlichen Glauben und an den Menschen vor Ort, die ihn teilen, dann Lust, die Gemeinde mitzugestalten und Bereitschaft, fünf Jahre lang für ein Amt Verantwortung zu übernehmen.
Und wie viele gehen zur Wahl?
In der Diözese waren es 2020 19,6 %; wegen der Einschränkungen der Pandemie rund fünf Prozent weniger, als noch 2020. Mit dieser Wahlbeteiligung ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart jedoch immer noch führend in Deutschland. Hoffentlich gehen auch 2025 wieder viele zur Wahl gehen, wenn sie erfahren, dass die Räte etwas zu sagen und zu entscheiden haben.
In unserer Seelsorgeeinheit betrug die Wahlbeteiligung 2020 (trotz der damals ganz neuen Corona-Einschränkungen mit den Vorjahren vergleichbar):
- in Aichhalden 22,29 %
- in Winzeln 36,03 %
- in Waldmössingen: 35,89 %
- in Heiligenbronn: 32,87 %
Wahlablauf
Wie wählen?
So wird in den Gemeinden der Seelsorgeeinheit Aichhalden gewählt!
Wahlunterlagen kommen per Post zu Ihnen!
Sie enthalten:
- die Wahlbenachrichtigung,
- den Stimmzettel,
- den Stimmzettelumschlag (gelb),
- den Briefwahlumschlag (rosa).
Sie können in aller Ruhe zu Hause Ihren Stimmzettel ausfüllen.
So wählen Sie: Stimmabgabe im Wahlraum mit Wahlzeiten
Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Im Wahlraum geben Sie den Kandidierenden Ihre Stimme und falten anschließend den Stimmzettel mit der Schriftseite nach innen. Sie geben ihn ohne Umschlag in die Wahlurne. Wenn Sie Ihren Stimmzettel bereits zu Hause ausgefüllt haben, stecken Sie ihn bitte auch nicht in den gelben Umschlag, sondern falten ihn nur.
Folgende Wahlräume und Wahlzeiten wurden festgelegt:
In Aichhalden im
Gemeindehaus St. Martin, großer Saal | Kirchplatz 2 | 78733 Aichhalden
Wahlzeit am 30.03.2025 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
In Winzeln im
Gemeindehaus QUELLE, großer Saal | Schulstraße 7 | 78737 Fluorn-Winzeln
Wahlzeit am 30.03.2025 von 11.30 Uhr bis 18.00 Uhr
In Waldmössingen im
Gemeindehaus, großer Saal | Kirchbergstraße 6 | 78713 Waldmössingen
Wahlzeit am 29.03.2025 von 20.00 Uhr bis 21.00 Uhr und am 30.03.2025 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
In Heiligenbronn im
Gemeindehaus, Saal | Waldmössinger Straße 43/1 | 78713 Heiligenbronn
Wahlzeit am 30.03.2025 von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
So wählen Sie: Allgemeine Briefwahl
Stecken Sie den ausgefüllten Stimmzettel in den gelben Stimmzettelumschlag und verschließen sie diesen. Füllen Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung die Versicherung zur Briefwahl aus und unterschreiben sie. Stecken Sie nun den Stimmzettelumschlag und die Wahlbenachrichtigung in den rosa Briefwahlumschlag. Verschließen Sie den Briefwahlumschlag. Sie können den Wahlbrief – je nach Eindruck im Briefmarkenfeld – frankiert oder nicht frankiert zur Post bringen oder in Ihrem Pfarramt (in Heiligenbronn im Kindergarten) in den Briefkasten werfen. Je Wähler darf nur ein Wahlbrief verwendet werden. Bitte stecken Sie nicht mehrere Stimmzettel in einen Umschlag.
Wahlunterlagen zusammenstellen auf einen Blick | Allgemeine Briefwahl (128,62 kB)
Der Wahlbrief muss bis spätestens 30. März 2025 vor Schließung der Wahlräume bei Ihrem Pfarramt eingetroffen sein.
Für Aichhalden senden Sie den Wahlbrief an das Gemeinsame Pfarramt oder werfen Sie Ihn ein bei der:
Kath. Kirchengemeinde St. Michael | Gemeinsames Pfarramt | Rathausstraße 6 | 78733 Aichhalden.
Spätester Eingang am 30.03.2025 um 18.00 Uhr
Für Winzeln senden Sie den Wahlbrief an das Gemeinsame Pfarramt oder werfen Sie Ihn ein bei der:
Kath. Kirchengemeinde St. Mauritius | Gemeinsames Pfarramt | Schulstraße 5 | 78737 Fluorn-Winzeln.
Spätester Eingang am 30.03.2025 um 18.00 Uhr
Für Waldmössingen senden Sie den Wahlbrief an das Gemeinsame Pfarramt oder werfen Sie Ihn ein bei der:
Kath. Kirchengemeinde St. Valentin | Gemeinsames Pfarramt | Kirchbergstraße 6 | 78713 Waldmössingen.
Spätester Eingang am 30.03.2025 um 18.00 Uhr
Für Heiligenbronn senden Sie den Wahlbrief an das Gemeinsame Pfarramt oder werfen Sie Ihn ein bei der:
Kath. Kirchengemeinde St. Gallus | im Kindergarten | Waldmössinger Str. 43/1 | 78713 Heiligenbronn
Spätester Eingang am 30.03.2025 um 18.00 Uhr
Besonderheit: Wahl ohne Bindung
Durch die Wahl ohne Bindung an den Wahlvorschlag gelten die Personen mit der höchsten Stimmenzahl als gewählt. Die Wähler können auf dem Stimmzettel eigene Personen vorschlagen und wählen. Jeder auf diese Weise Vorgeschlagene, der mindestens von vier weiteren Personen vorgeschlagen und damit gewählt wurde, kann so in den KGR kommen.
Personen, die nicht bereits im Vorfeld ihr schriftliches Einverständnis erklärt haben, werden dann nachträglich um Ihre Einwilligung gebeten.
Bitte überlegen Sie sich, ob Sie im Falle Ihrer Wahl Ihr nachträgliches Einverständnis erteilen.
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Sollte eine Wahl ohne Bindung stattfinden, kann sich die Bekanntgabe des Ergebnis wegen der noch einzuholenden Zustimmung der ohne Bindung an den Wahlvorschlag Gewählten ggf. etwas verzögern.
Das endgültige Wahlergebnis steht etwa eine Woche nach der Wahl fest, wenn die Frist zur Wahlanfechtung verstrichen ist.
Kontakt
Kontakt und Infos
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Vorsitzende Wahlausschuss Aichhalden
Gerlinde Herzog | E-Mail | Telefon: 07422 519970
Vorsitzender Wahlausschuss Winzeln
Joachim Schmid | E-Mail | Telefon: 07402 1640
Vorsitzender Wahlausschuss Waldmössingen
Martin Kieninger | E-Mail | Telefon: 07402 920985
Vorsitzender Wahlausschuss Heiligenbronn
Annette Gaymann | E-Mail | Telefon: 07422 55717