22. März 2020
KirchengemeinderatswahlenKGR-Wahlen
Das Leitungs- und Vertretungsgremium Ihrer Kirchengemeinde wurde am 22. März 2020 neu gewählt. Die Zukunft der Kirche am Ort wird von Menschen gestaltet, die Kirche sein wollen und durch ihre Person das Bild von Kirche verändern. Gemeinsam Jesus Christus ein Gesicht geben – das ist Leitung im Sinne Gottes.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Wahlen und auch die Wahlergebnisse. Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit den Wahlausschussvorsitzenden auf; Kontaktdaten unten!
Die Wahlordnung und die Kirchengemeindeordnung, die Grundlagentexte sind, finden Sie unter RECHTSTEXTE auf dieser Website.
Bekanntgabe Wahlergebnisse
gemäß § 14 Abs (3) und (4) WahlO
Wahlergebnisse pro Gemeinde
Sie haben gewählt. Hier finden Sie die Wahlergebnisse.
Wahlergebnis in Aichhalden [liegt vor, 22.03.2020, 22.20 Uhr]
Kandidierendenprospekt und Wahlergebnis
Kandidierendenprospekt mit Hinweisen zur Wahl | St. Michael, Aichhalden (2,55 MB)
- Zahl der Wahlberechtigten: 1584
- Zahl der Wählenden: 353 (22,29 %)
- Zahl der gültigen und ungültigen Stimmzettel: 318 / 35
- Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 1882
Mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses besteht bis einschließlich 29.03.2020 eine Frist zur Wahlanfechtung gemäß § 28 KGO.
Gewählte neue Kirchengemeinderätinnen und -räte mit Stimmenanteil
Name | Vorname | Beruf | Geburtsjahr | Stimmenanzahl |
---|---|---|---|---|
Drlja | Mijo | Projektmanager | 1979 | 247 |
Grieshaber | Klaus | Mechaniker/ Rentner | 1954 | 268 |
Klaußner | Luitgard | Pfarramtssekretärin a.D. | 1955 | 266 |
Kunz | Andreas | Anlagenmechaniker | 2002 | 292 |
Penalver | Joachim | Galvaniseurmeister | 1965 | 286 |
Wegert | Ingrid | Arzthelferin | 1958 | 282 |
Weißer | Karl | Rentner, Dipl.Ing. | 1953 | 241 |
Wahlergebnis in Winzeln [liegt vor, 22.03.2020, 23.50 Uhr]
Kandidierendenprospekt und Wahlergebnis
Kandidierendenprospekt mit Hinweisen zur Wahl | St. Mauritius, Winzeln (3,01 MB)
- Zahl der Wahlberechtigten: 1213
- Zahl der Wählenden: 437 (36,03 %)
- Zahl der gültigen und ungültigen Stimmzettel: 406 / 31
- Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 4101
Mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses besteht bis einschließlich 29.03.2020 eine Frist zur Wahlanfechtung gemäß § 28 KGO.
Gewählte neue Kirchengemeinderätinnen und -räte mit Stimmenanteil
Name | Vorname | Beruf | Geburtsjahr | Stimmenanzahl |
---|---|---|---|---|
Cielecka | Anna | Lehrerin | 1975 | 343 |
Gaus | Annette | Bankkauffrau | 1971 | 350 |
Gaus | Manuel | AOK Betriebswirt | 1990 | 340 |
Hezel | Karl-Heinz | Betriebswirt | 1967 | 359 |
Hezel | Tanja | Dipl. Finanzwirtin | 1982 | 301 |
Keller | Christina | staatl. anerk. Sozialwirtin | 1987 | 294 |
Keller | Tobias | Dipl. Ingenieur | 1975 | 271 |
Kunz | Stefanie | Industriekauffrau | 1996 | 299 |
Leib | Rolf | Stuckateurmeister | 1967 | 376 |
Löffler | Meinrad | Musikschulleiter | 1962 | 313 |
Neumann | Christine | Steuerfachangestellte | 1971 | 281 |
Schmid | Brigitte | Finanzbeamtin | 1960 | 288 |
Schwab | Renate | Steuerberaterin | 1962 | 286 |
Wahlergebnis in Waldmössingen [liegt vor, 22.03.2020, 20.40 Uhr]
Kandidierendenprospekt und Wahlergebnis
Kandidierendenprospekt mit Hinweisen zur Wahl | St. Valentin, Waldmössingen (2,09 MB)
- Zahl der Wahlberechtigten: 964
- Zahl der Wählenden: 346 (35,89 %)
- Zahl der gültigen und ungültigen Stimmzettel: 338 / 8
- Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 2841
Mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses besteht bis einschließlich 29.03.2020 eine Frist zur Wahlanfechtung gemäß § 28 KGO.
Gewählte neue Kirchengemeinderätinnen und -räte mit Stimmenanteil
Name | Vorname | Beruf | Geburtsjahr | Stimmenanzahl |
---|---|---|---|---|
Crisante | Silvia | Teamleiterin | 1978 | 262 |
Heim | Silvia | Hausfrau / Arbeiterin | 1975 | 302 |
Jauch | Bernhard | Dipl. Ing. (FH) Fahrzeugtechni | 1968 | 282 |
Keller | Inge | Hausfrau | 1966 | 317 |
Klausmann | Patrick | Maschinenbauingenieur | 1981 | 282 |
Klausmann | Regina | Betriebswirtin | 1980 | 274 |
Langenbacher | Martin | Werkzeugmacher | 1969 | 298 |
Notheis | Claudia | Malerin | 1976 | 293 |
Schmid | Inge | Kauffrau | 1958 | 233 |
Schork | Johannes | Jugend- und Heimerzieher | 1980 | 298 |
Wahlergebnis in Heiligenbronn [liegt vor, 22.03.20, 20.15 Uhr]
Kandidierendenprospekt und Wahlergebnis
Kandidierendenprospekt mit Hinweisen zur Wahl | St. Gallus, Heiligenbronn (2,26 MB)
- Zahl der Wahlberechtigten: 356
- Zahl der Wählenden: 117 (32,87 %)
- Zahl der gültigen und ungültigen Stimmzettel: 108 / 9
- Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: [liegt noch nicht vor]
Mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses besteht bis einschließlich 29.03.2020 eine Frist zur Wahlanfechtung gemäß § 28 KGO.
Gewählte neue Kirchengemeinderätinnen und -räte mit Stimmenanteil
Name | Vorname | Beruf | Geburtsjahr | Stimmenanzahl |
---|---|---|---|---|
Armbruster | Carina | Kranken- und Altenpflegerin | 1985 | 82 |
Erath | Lucia | Altenpflegerin | 1959 | 79 |
Fehrenbacher | Erwin | Schreinermeister, Betriebswirt | 1960 | 97 |
Gaymann | Annette | Qualitätsfachkraft | 1971 | 98 |
Herzog | Carola | Kauffrau im Einzelhandel | 1967 | 89 |
Kimmich | Verena | Fachlehrerin | 1985 | 96 |
Storz | Manfred | Industrie-Mechaniker | 1960 | 96 |
Anmerkung: Bei der Wahl ohne Bindung an den Wahlvorschlag wurden außer den auf dem Stimmzettel genannten Personen weitere Personen genannt. Jede so genannte Person, die mindestens 5 Stimmen erhält, gilt als gewählt. Das traf für Herrn Ralph Herzog zu, der mit 9 Stimmen gewählt wurde. Herr Herzog hat auf Nachfrage durch den Wahlausschussvorsitzenden auf die Annahme der Wahl verzichtet.
Alles Wichtige zur Wahl
Allgemein
Am 22. März 2020 wählt die Diözese Rottenburg-Stuttgart in ihren 1123 Gemeinden Kirchengemeinderäte [KGR] bzw. Pastoralräte. 1.600.000 Katholiken/innen sind wahlberechtigt.
In den Gemeinden der Seelsorgeeinheit haben die KGR folgende Mandate für die neuen Gremien festgelegt:
- in Aichhalden: 7 Mandate/Sitze
- in Winzeln: 13 Mandate/Sitze
- in Waldmössingen: 10 Mandate/Sitze
- in Heiligenbronn: 8 Mandate/Sitze
Seit wann gibt es Räte in den Gemeinden?
Die Kirchengemeinderordnung (KGO), in der alle Regelungen zum Kirchengemeinderat formuliert sind, hat 2018 ihr 50-jähriges Jubiläum gefeiert. Da alle fünf Jahre gewählt wird, ist es die elfte Wahl für 1023 Kirchengemeinden. Die 100 Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache wurden erst ab 2001 gegründet, sie wählen zum vierten Mal einen Pastoralrat.
Sind Kirchengemeinderäte mit einem Gemeinderat vergleichbar?
Das sind sie. Die Kirchengemeindeordnung, ist an die baden-württembergische Gemeindeordnung angelehnt. Entsprechend hat der Kirchengemeinderat drei Aufgaben: er ist Pastoralrat, er ist Katholikenrat und er ist Kirchensteuerrat. Als Pastoralrat prägt er das Leben der Kirchengemeinde, all Katholikenrat vertritt er alle Mitglieder und als Kirchensteuerrat entscheidet er über den Haushalt.
Wie nimmt der Kirchengemeinderat diese Aufgaben wahr, gibt es Beispiele?
In der neuen Kirchengemeindeordnung vom 1. März 2019 ist der Kirchengemeinderat gestärkt worden: er ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Alle wichtigen Belange einer Gemeinde müssen dort beraten und beschlossen werden. Zum Beispiel kann der Pfarrer nicht ohne den Rat die Gottesdienstzeiten festlegen, das muss im Kirchengemeinderat oder – wie in unserer Seelsorgeeinheit geregelt – im Gemeinsamen Ausschuss beraten und entschieden werden. Auf der anderen Seite sind Entscheidungen ohne den Pfarrer auch nicht möglich. Es geht also um einen gemeinschaftlichen Leitungsstil. Alle wesentlichen Dinge sind im Rat zu klären. Über die Zusammenarbeit vor Ort können Sie sich ein Bild machen, wenn Sie einen Blick in unsere Kooperationsvereinbarung für die Seelsorgeeinheit werfen.
KV SE | Öffentlich-Rechtliche Kooperationsvereinbarung der SE [N7] Januar 2023 (1,07 MB)
Wie geschieht die Vertretung?
Zum einen haben die Gewählten Vorsitzenden wie auch der Vorsitzende von Amts wegen (= der Pfarrer) repräsentative Funktionen. Sie vertreten die Gemeinde bei Veranstaltungen zum Beispiel in der Kommune. Zum anderen sind alle gewählten Rätinnen und Räte Ansprechpersonen für die Gemeindemitglieder und alle Menschen am Ort einer Gemeinde. Wer ein Anliegen hat, wer sich mit einer Idee einbringen möchte, wer etwas anregen oder sich beschweren will, kann sich an eine/n Kirchengemeinderat/rätin wenden und diese kann das Anliegen in den Rat einbringen oder auf andere Weise einer Bearbeitung zuführen. Die Kirchengemeinderätin kann daraufhin selbst Auskunft geben oder an eine kundige Person vermitteln, sie kann das Thema in die Sitzung einbringen und vorschlagen, dass im neuen Rat jemand gesucht wird, der sich dieses Themas annimmt.
Die Kirche steht ja gerade nicht gut da, wird die Wahl überhaupt funktionieren?
Von 2015 bis 2020 sind fast 10 000 Personen in Kirchengemeinderäten engagiert. Aus einer Umfrage in unserer Nachbardiözese Freiburg wissen wir, dass das Engagement vor Ort immer noch als sinnvoll empfunden wird.
Natürlich wird die kirchliche Großwetterlage die Wahl beeinflussen, umso wichtiger ist zu sehen, dass der Kirchengemeinderat ein leitende Funktion hat und nicht nur berät, sondern auch entscheidet; umso wichtiger ist, dass man vor Ort erleben kann: diese Kirche ist nicht von gestern, sondern entwickelt sich weiter; diese Kirche ist nicht hierarchisch, sondern beteiligt Frauen und Männer; diese Kirche ist nicht eng, sondern bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten.
Wer darf wählen? Alle ab 16!
Wählen darf jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das das 16 Lebensjahr vollendet hat.
Wenn jemand kandidieren will, wie geht er vor?
Die Kirchengemeinden haben einen Wahlausschuss gebildet. Dieser nimmt die Wahlangelegenheiten in die Hand. Er wird unterstützt von Pfarrer Albrecht, er ist Ansprechpartner für die Wahl.
Bis spätestens 2. Februar 2020 musste man sich beim Wahlausschuss gemeldet haben, wenn man kandidieren wollte.
Der Prozess zur Gewinnung von Kandidierenden ist abgeschlossen. Die endgültigen Wahlvorschläge finden Sie weiter oben auf der Seite.
Ab welchem Alter kann man Kirchengemeinderat werden und welche Voraussetzungen müssen die Kandidaten mitbringen?
Um Kirchengemeinderat zu werden, muss man volljähriges Mitglied der Kirchengemeinde sein. Bis zu 2/5 der Gremiumsmitglieder dürfen sogar in einer anderen Kirchengemeinde wohnen.
Wie bei der Kommunalwahl auch, sind Verwandtschaftsverhältnisse kein Hinderungsgrund – das ist im Vergleich zu 2015 neu.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind Interesse am christlichen Glauben und an den Menschen vor Ort, die ihn teilen, dann Lust, die Gemeinde mitzugestalten und Bereitschaft, fünf Jahre lang für ein Amt Verantwortung zu übernehmen.
Und wie viele gehen zur Wahl?
In der Diözese waren es 2015 fast 25 %, also ein Viertel aller Katholiken nimmt diese demokratische Chance wahr. Mit dieser Wahlbeteiligung ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart führend in Deutschland. Hoffentlich gehen auch 2020 wieder viele zur Wahl gehen, wenn sie erfahren, dass die Räte etwas zu sagen und zu entscheiden haben.
In unserer Seelsorgeeinheit betrug die Wahlbeteiligung 2015:
- in Aichhalden (außerordentliche Wahl innerhalb einer Gemeindeversammlung) 10,52 %
- in Winzeln 36,4 %
- in Waldmössingen: 33,2 %
- in Heiligenbronn: 40 %
Wahlablauf
Wie wählen?
So wird in den Gemeinden der Seelsorgeeinheit Aichhalden gewählt!
Wahlunterlagen kommen per Post zu Ihnen!
Ihre Unterlagen für die Wahl werden Ihnen mit der Post zugestellt.
Sie enthalten:
- die Wahlbenachrichtigung,
- den Stimmzettel,
- den Stimmzettelumschlag (gelb),
- den Briefwahlumschlag (rosa).
Sie können in aller Ruhe zu Hause Ihren Stimmzettel ausfüllen.
So wählen Sie: Stimmabgabe im Wahlraum mit Wahlzeiten
[ENTFÄLLT | CORONA]
Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Im Wahlraum geben Sie den Kandidierenden Ihre Stimme und falten anschließend den Stimmzettel mit der Schriftseite nach innen. Sie geben ihn ohne Umschlag in die Wahlurne. Wenn Sie Ihren Stimmzettel bereits zu Hause ausgefüllt haben, stecken Sie ihn bitte auch nicht in den gelben Umschlag, sondern falten ihn nur.
Folgende Wahlräume und Wahlzeiten wurden festgelegt:
In Aichhalden im
Gemeindehaus St. Martin, großer Saal | Kirchplatz 2 | 78733 Aichhalden.
Wahlzeit am 22.03.20 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
In Winzeln im
Gemeindehaus QUELLE, großer Saal | Schulstraße7 | 78737 Fluorn-Winzeln.
Wahlzeit am 22.03.20 von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
In Waldmössingen im
Gemeindehaus, großer Saal | Kirchbergstraße 6 | 78713 Waldmössingen
Wahlzeit am 22.03.20 von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
In Heiligenbronn im
Gemeindehaus, Saal | Waldmössinger Straße 43/1 | 78713 Heiligenbronn
Wahlzeit am 22.03.20 von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
So wählen Sie: Allgemeine Briefwahl [EINZIGE WAHLMÖGLICHKEIT!]
Laut Entscheid des Bistums vom 16.03.2020 ist die Briefwahl die einzige Wahlmöglichkeit!
Stecken Sie den ausgefüllten Stimmzettel in den gelben Stimmzettelumschlag und verschließen sie diesen. Füllen Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung die Versicherung zur Briefwahl aus und unterschreiben sie. Stecken Sie nun den Stimmzettelumschlag und die Wahlbenachrichtigung in den rosa Briefwahlumschlag. Verschließen Sie den Briefwahlumschlag. Sie können den Wahlbrief – je nach Eindruck im Briefmarkenfeld – frankiert oder nicht frankiert zur Post bringen oder in Ihrem Pfarramt (in Heiligenbronn im Kindergarten) in den Briefkasten werfen. Je Wähler darf nur ein Wahlbrief verwendet werden. Bitte stecken Sie nicht mehrere Stimmzettel in einen Umschlag.
Wahlunterlagen zusammenstellen auf einen Blick | Allgemeine Briefwahl (128,62 kB)
Der Wahlbrief muss bis spätestens 22. März 2020 vor Schließung der Wahlräume bis spätestens 16.00 Uhr bei Ihrem Pfarramt eingetroffen sein.
Für Aichhalden senden Sie den Wahlbrief an das Gemeinsame Pfarramt oder werfen Sie Ihn ein bei der:
Kath. Kirchengemeinde St. Michael | Gemeinsames Pfarramt | Rathausstraße 6 | 78733 Aichhalden.
Spätester Eingang am 22.03.20 um 16.00 Uhr
17.00 Uhr.
Für Winzeln senden Sie den Wahlbrief an das Gemeinsame Pfarramt oder werfen Sie Ihn ein bei der:
Kath. Kirchengemeinde St. Mauritius | Gemeinsames Pfarramt | Schulstraße 5 | 78737 Fluorn-Winzeln.
Spätester Eingang am 22.03.20 um 16.00 Uhr
18.00 Uhr.
Für Waldmössingen senden Sie den Wahlbrief an das Gemeinsame Pfarramt oder werfen Sie Ihn ein bei der:
Kath. Kirchengemeinde St. Valentin | Gemeinsames Pfarramt | Kirchbergstraße 6 | 78713 Waldmössingen.
Spätester Eingang am 22.03.20 um 16.00 Uhr
16.30 Uhr.
Für Heiligenbronn senden Sie den Wahlbrief an das Gemeinsame Pfarramt oder werfen Sie Ihn ein bei der:
Kath. Kirchengemeinde St. Gallus | im Kindergarten | Waldmössinger Str. 43/1 | 78713 Heiligenbronn
Spätester Eingang am 22.03.20 um 16.00 Uhr
18.00 Uhr.
Besonderheit: Wahl ohne Bindung in Heiligenbronn
In der Kirchengemeinde Heiligenbronn soll der künftige KGR wie bisher mit 8 gewählten Mitgliedern besetzt sein. Es wurden bisher jedoch nur 7 Kandidierende gefunden. Deshalb wird in Heiligenbronn voraussichtlich eine Wahl ohne Bindung stattfinden.
Durch die Wahl ohne Bindung an den Wahlvorschlag gelten die Personen mit der höchsten Stimmenzahl als gewählt. Die Wähler können auf dem Stimmzettel eigene Personen vorschlagen und wählen. Jeder auf diese Weise Vorgeschlagene, der mindestens von vier weiteren Personen vorgeschlagen und damit gewählt wurde, kann so in den KGR kommen.
Personen, die nicht bereits im Vorfeld ihr schriftliches Einverständnis erklärt haben, werden dann nachträglich um Ihre Einwilligung gebeten.
Bitte überlegen Sie sich, ob Sie im Falle Ihrer Wahl Ihr nachträgliches Einverständnis erteilen.
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Nach dem Ende der jeweiligen ortsbezogenen Wahlzeiten, findet die öffentliche Auszählung der Stimmen statt. Unmittelbar danach wird das Ergebnis öffentlich bekannt gegeben. Gleichzeitig erfolgt die Bekanntgabe an dieser Stelle und auf der Startseite der Website in einem besonderen Artikel.
Wegen der am 16.03.2020 durch die Diözesanleitung bekanntgegebenen Änderungen bleiben die Wahllokale geschlossen. Die Auszählung erfolgt nicht öffentlicht. Die Bekanntgabe der Wahlergebnisse erfolgt auf der Startseite und im entsprechenden Abschnitt „Wahlergebnis“ auf dieser Seite.
Sollte eine Wahl ohne Bindung stattfinden, kann sich die Bekanntgabe des Ergebnis wegen der noch einzuholenden Zustimmung der ohne Bindung an den Wahlvorschlag Gewählten ggf. etwas verzögern.
Das endgültige Wahlergebnis steht etwa eine Woche nach der Wahl fest, wenn die Frist zur Wahlanfechtung verstrichen ist.
Kontakt
Kontakt und Infos
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Vorsitzende Wahlausschuss Aichhalden
Gerlinde Herzog | E-Mail | Telefon: 07422 519970
Vorsitzender Wahlausschuss Winzeln
Wolfgang Gaus | E-Mail | Telefon: 07402 8463
Vorsitzender Wahlausschuss Waldmössingen
Joachim Rohrer | E-Mail | Telefon: 07402 202050
Vorsitzender Wahlausschuss Heiligenbronn
Konrad Gießibl | E-Mail | Telefon: 07422 989611