GEBÜHREN & WIEDERAUFNAHME REGELBETRIEB | ÄNDERUNGEN ab 22.02.2021
GEBÜHREN
Land und Kommunen haben sich in Absprache mit den Kirchen darauf verständigt, die Februargebühren an die Träger zu erstatten, wenn Eltern die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen. Das bedeutet:
- Von allen werden die Gebühren für den Monat Januar noch regulär eingezogen. (Eine eigentständige Rückbuchung ist eine Vertragsverletzung und kann die Auflösung des Betreuungsvertrages und den Verlust des Kindergartenplatzes bedeuten. Bitte nehmen Sie davon unbedingt Abstand!)
- Für den Februar werden die Gebühren nur von den Eltern eingezogen, die ihre Kinder in der Notbetreuung untergebracht/angemeldet haben.
- Für Eltern, die ihre Kinder im Februar nicht in der Notbetreuung unterbringen, werden die Gebühren ausgesetzt. Wenn ab dem 22.02.2021 der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wieder aufgenommen wird, gilt die Betreuung der Kinder nicht als Notbetreuung; d.h. Eltern von Kindern, die die Einrichtungen wieder besuchen und vorher keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, werden NICHT gebührenpflichtig. WICHTIG: Diese Regelung gilt nur, wenn Ihre Kinder an KEINEM Tag im Februar im Rahmen der Notbetreuung in der Einrichtung sind!
Die komplizierte Regelung ist den gegebenen, politischen Rahmenbedingungen geschuldet. Bitte setzen Sie sich bei Fragen mit dem Träger in Verbindung.
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen | WIEDERAUFNAHME AB 22.02.2021
Die Forderungen des Landeskonzeptes, die räumlichen Gegebenheiten in den einzelnen Einrichtungen und personelle Engpässe (das Personal wird nicht in allen Einrichtungen vollumfänglich zur Verfügung stehen), lassen eine Wiederaufnahme des Kindergartenbetriebes in den Einrichtungen der SE Aichhalden unter folgenden grundsätzlichen Bedingungen zu:
- Die Betreuung im „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ startet am 01.07.2020; er wird ab dem 22.02.2021 nach der Unterbrechung durch die Notbetreuung wieder aufgenommen.
- Kinder werden – ohne Abstandsgebot – in festen Gruppen und von nicht wechselndem Personal betreut. Die Gruppen begegnen sich gegenseitig im Kindergartenalltag nicht.
- Ab dem 08.12.2020 ist die Vorlage einer Gesundheitsbestätigung nicht mehr erforderlich [siehe: Verordnung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespfle-gestellen unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Kita - CoronaVO Kita) vom 29. Juni 2020 (in der ab 8. Dezember 2020 gültigen Fassung]; es gilt, dass Kinder vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen sind, wenn sie in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen und wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, soweit die zuständigen Behörden nichts anderes anordnen.
Hinsichtlich der Betreuungsformen ergeben sich Änderungen:
- die Nachmittagsbetreuung im Rahmen der bisherigen „RG“ muss entfallen
- in Aichhalden ist in der Ganztagsgruppe „GT“ nur noch die Buchung von 5-Tageplätzen möglich; die Gebühr wird um 30 € reduziert
- alle Kinder (außer die in GT gemeldeten) werden im Rahmen der „Verlängerten Öffnungszeiten“ (VÖ) betreut
- für die bisher in RG gebuchten Kinder werden die Gebühren bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres – als Ausnahme - wie bisher beibehalten
- in Aichhalden gibt es ein neues Angebot einer „Regelgruppe halbtags“
- ab September ist in Heiligenbronn wieder die Betreuung in vollflexibler Form möglich (in Ü3)
Das Elternanschreiben enthält neben den oben genannten Informationen auch noch eine ausführliche Darstellung der Schwierigkeiten, die eine Regelbetreuung unter Pandemiebedingungen mit sich bringt und weitere, informative Hintergrundinformationen. Sie dienen dem besseren Verständnis für unsere Entscheidungen.
ELTERNANSCHREIBEN | Einführung Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen (322 kB)
Folgende Regelungen bei Personalausfall gelten
- kurzfristige Personalausfälle (Krankheit oder Coronabklärungen) werden durch Ersatzkräfte abgedeckt (bis zu einer Woche, so dass möglichst keine Kinder nach Hause geschickt werden müssen)
- längerfristige Personalausfälle werden durch die Reduzierung der Betreuungszeit und einen Wechselbetrieb kompensiert:
- Aufrechterhaltung einer „Notkernbetreuung“ am Vormittag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
- Aufteilung in Gruppen 1 und 2 (wochenweiser Wechsel, Beginn mit Gruppe 1, maximal können 12 bis 14 Kinder betreut werden)
- rollierendes System
Das Elternanschreiben zum Personalausfall enthält alle Regelungen im Detail. Zusätzlich finden Sie darin Hinweise zum Umgang mit Ihren Kindern bei Krankheitsanzeichen.
Alle Details finden Sie im Ausklapptext. Die relevanten und angepassten Ordnungen, Formulare und Dokumente sind unten bei den regulären Formularen bereitgestellt.
Weitere Neuregelungen ab 01.07.2020 / 08.12.2020 im Detail
In den drei Einrichtungen der SE gelten folgende Regelungen für den Regelberieb unter Pandemiebedingungen
Gesundheitsmaßgaben
Für den Kita-Betrieb ist wesentlich, dass ausschließlich gesunde Kinder ohne Anzeichen der Krankheit SARS-CoV-2 betreut werden. Häufige Symptome sind Störungen des Geruchs- und Geschmacksinns, Fieber oder Husten. Auch das Personal muss gesund sein, ebenso die Eltern oder andere Personen, die das Kind zur Kinderbetreuung bringen, sowie sämtliche Mitglieder des Hausstandes.
Zeigt Ihr Kind typische Krankheitssymptome wie
- Fieber,
- Husten,
- Halsschmerzen sowie
- Geruchs- und Geschmacksstörungen
bitten wir Sie, sofort telefonischen Kontakt zu Ihrem Haus- oder Kinderarzt aufzunehmen. In diesem Fall gilt ein Betretungsverbot für den Kindergarten. Treten diese Anzeichen erst während des Besuches der Kindertageseinrichtung auf, sind Sie verpflichtet, Ihr Kind unverzüglich aus der Einrichtung abzuholen. Der Arzt entscheidet über die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen und die Wiederzulassung des Kindes für den Kindergartenbesuch.
Weiter sind Kinder vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen, wenn sie in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen und wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, soweit die zuständigen Behörden nichts anderes anordnen.
Aber auch ohne eine Covid-19-Infektion gilt, dass kranke Kinder nicht in eine Kindertageseinrichtung gehören. Kinder mit Fieber bleiben so lange zu Hause, bis sie mindestens 1 Tag fieberfrei sind und das ohne Gabe fiebersenkender Medikamente.
Es besteht weiterhin Mundschutzpflicht für die Eltern beim Bringen und Abholen der Kinder, wenn die Einrichtung betreten werden muss.
Bei auftretenden Symptomen (s.o.) behalten wir uns vor, die Kinder unverzüglich abholen zu lassen, damit eine Klärung über den Kinderarzt stattfinden kann.
Bringen und Holen
In den Einrichtungen der SE Aichhalden haben wir die Bring- und Holsituation so geregelt, dass Sie Ihre Kinder an den Garteneingangstüren der jeweiligen Gruppen an das erzieherische Fachpersonal übergeben. Ein Betreten der Einrichtung ist somit NICHT erforderlich.
Gleiches gilt auch für die U3-Betreuung; in Aichhalden werden die Krippenkinder jedoch abweichend im Foyer (getrennt von den Ü3-Kindern) von den Eltern an die Erzieherinnen übergeben. Bitte achten Sie auf die Kennzeichnungen in den Einrichtungen.
Sollten Sie die Einrichtung betreten müssen, dann nur nach besonderer Absprache mit uns und nur unter Einhaltung der Mindestabstände und mit Mund-Nasenschutz.
Elternbeiträge
Die Elternbeiträge werden grundsätzlich für den vollen Monat erhoben, auch wenn das Kind erst im Laufe des Monats die Betreuung in Anspruch nimmt. Diese Regelung entspricht den Kindergartengebührensatzungen und gilt auch zu Zeiten der Pandemie.
Mit den Elternbeiträgen wird die Bereitstellung des Betreuungsplatzes bezahlt. Der Elternbeitrag deckt bekanntlich bei Weitem nicht die Gesamtkosten eines Betreuungsplatzes.
Ferien- und Schließtageplan
Die veröffentlichten Ferien- und Schließtagepläne mit den für 2020 geänderten Terminen sind ebenfalls auf der Website veröffentlicht.
Ferienkindergarten
Die Durchführung des Ferienkindergartens und/oder einer Notgruppenbetreuung, so wie das in den vergangenen Jahren immer durchgeführt wurde, ist unter den derzeitigen Pandemiebedingungen leider nicht möglich.
Die Kommune Aichhalden und die Stadt Schramberg als mögliche Träger bemühen sich im Augenblick um eine Ersatzlösung.
Hier finden Sie weitere Informationen des Kultusministeriums.
Kindergartenkalender
Herzlich willkommen in unserem Kinderhaus!
Eine kleine Geschichte des Kindergartens
Eine kleine Geschichte des Kindergartens
Im Kinderhaus Aichhalden werden heute in sieben Gruppen Kinder halb- oder ganztags, mit verlängerten Öffnungszeiten oder aber in Kleinkindgruppen (Krippen) betreut.
Unser Personal ist durch häufige Fortbildungen immer mit den aktuellen pädagogischen Konzepten vertraut.
Die großzügige Anlage unserer Einrichtung eröffnet vielfältige Möglichkeiten.
1891 kann als das Geburtsjahr der Kleinkindbetreuung in Aichhalden genannt werden. Zwei Schwestern des Klosters Reute bezogen zuerst eine Mietwohnung und begannen sofort mit der Krankenpflege und der „Kleinkinderschule“.
Bereits 1892 entstand ein Neubau, der fortan auch den „Kindergarten“ beherbergte. 1931 wurde das Schwesternhaus um einen Saalanbau erweitert, um dem Kinderreichtum der Gemeinde räumlich entsprechen zu können.
Nach Neubau und Umzug in ein moderneres Kindergartengebäude, wurde 1984 die Schwesternstation aufgelöst und der Kindergarten bekam erstmals eine Leiterin, die nicht Ordensfrau war.
Mit dem innovativen Neubau der Einrichtung begann, in Zusammenarbeit mit der bürgerlichen Gemeinde, zur Jahrtausendwende eine neue Ära. Das „Kinderhaus“ entstand als ein modernes und bereits damals vorausschauend für heutige Erfordernisse ausgelegtes Gebäude.
Mit der konzeptionellen Weiterentwicklung katholischer Kindertagesstätten in der Diözese, wurden auch in Aichhalden ab dem Jahr 2012 zwei neue „Kinderkrippen“ für die Betreuung von unter Dreijährigen eingerichtet.
Insgesamt 17 Mitarbeiterinnen in 7 Gruppen bieten heute ein zeitgemäßes Angebot der Kinderbetreuung an.
Gegen Aufpreis ist die Bestellung eines täglichen warmen Mittagessens möglich.
Wir freuen uns auf erste Begegnungen mit Ihnen und Ihrem Kind!
Unsere Angebote im Überblick
Ü-3 Angebot (3 bis 6 Jahre)
Eine freundliche und moderne Umgebung, ein freundliches und modernes pädagogisches Modell und freundliche und moderne Mitarbeiterinnen… das ist die Basis für unser an den Fähigkeiten des Kindes orientiertes Arbeiten. Die Grundwerte christlichen Lebens leiten uns bei der Arbeit in der und für die Einrichtung, und diese Werte wollen wir auch an die Kinder weitergeben.
Wir arbeiten nach dem „Infans“-Konzept.
Das heißt, dass wir unsere Pädagogik an den Fähigkeiten und Interessen des Kindes ausrichten.
Die vielseitigen Bildungs- und Spielbereiche unseres Hauses ermöglichen es den Kindern, sich Inhalte selbständig und kreativ zu erschließen. Gemeinsam mit den Eltern sorgen wir so für eine individuelle Förderung des Kindes.
Für die Aufnahme von Kindern mit 2 3/4 Jahren wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitung.
Flexibilität in Ü-3
Die Flexibilisierung unserer Ü-3-Betreuung macht es erforderlich, für jede Betreuungsform einen monatlichen „Grundpreis“ festzulegen, der — je nach Wahl — zu einem monatlichen Gesamtpreis addiert wird. Wählen Sie beispielsweise pro Kindergartenjahr zwei Tage die Woche als Ganztagsbetreuung, einen Tag VÖ und drei Tage RG, so werden addiert:
1 x Grundpreis 2-Tage GT + 1 x Grundpreis VÖ + 3 x Grundpreis RG = monatlicher Gesamtpreis
„Teilplätze“ in der Ganztagsbetreuung
Bei der Zuteilung von 2- und 3-Tagesplätzen in der Ganztagsbetreuung Ü-3 müssen wir darauf achten, dass die Gesamtzahl der gleichzeitig nach Betriebserlaubnis anwesenden Kinder nicht überstiegen wird. Deshalb können nicht alle Wünsche nach einem Teilplatz berücksichtigt werden. Bitte melden Sie sich frühzeitig, wenn Sie diesbezüglich Bedarf haben.
Die Einrichtung berät Sie gerne.
U-3 Angebot (Kinderkrippe)
In der „Krippe“ sind immer 4 Vollzeitkräfte in den beiden Gruppen für Ihre Kinder da. Wir bieten Ihnen insgesamt 20 Plätze an, von denen sechzehn 5-Tageplätze und jeweils vier 3-Tageplätze und 2-Tageplätze sind.
Eine weitere Aufteilung ist aus betrieblichen und pädagogischen Gründen zum Wohle der Kinder nicht möglich. Es fallen die in der Kindergartengebührenordnung genannten Monatspreise nach Betreuungstagen an. Es werden Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres aufgenommen.
Details zu den Gebühren und den Öffnungszeiten finden Sie hier: Kindergartengebührensatzung Aichhalden ab 01.07.20 [CORONAFASSUNG] (288 kB)
Die Konzeption finden Sie hier: KONZEPTION der Kindertageseinrichtungen in der Seelsorgeeinheit Aichhalden | Ausgabe 2018 (8 MB)
KONTAKT
Wichtige Unterlagen stehen Ihnen unten zum Download zur Verfügung.
Seelsorgeeinheit Aichhalden
Katholisches Kinderhaus St. Michael
Leitung: Frau Merk
Johannes-Summ-Straße 11
78733 Aichhalden
Tel.: 07422 | 280 098
Fax: 07422 | 245 268
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Die Konzeption unserer Einrichtung
KONZEPTION der Kindertageseinrichtungen in der Seelsorgeeinheit Aichhalden | Ausgabe 2018 (8 MB)
Kindergartengebühren
Kindergartengebührensatzung Aichhalden ab 01.07.20 [CORONAFASSUNG] (288 kB)
Formulare zur Anmeldung Ihres Kindes
Zusätzliche Vereinbarungen [Fiebermessen, Bringen-Holen...] (846 kB)
Kindergartenordnung | Vertragsabschluss zur Anmeldung