Prävention | Schutzkonzept der SE

Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene im Blick

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Präsenzschulung in Waldmössingen am 25.05.2023

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Präventionsvideo

Achtsamkeit als Programm

Mit dem im November 2015 vom Bischof erlassenen Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (siehe: Kirchliches Amtsblatt DRS 15/2015 [Gesamtausgabe] (411,80 kB) ) begann für unsere Seelsorgeeinheit ein intensiver Weg der Sensibilisierung für dieses Thema. Bereits im März 2016 haben die Kirchengemeinderäte das Schutzkonzept für die Seelsorgeeinheit eingeführt und verbessern es seither ständig.

Prävention schafft einerseits die Sicherheit, dass begangenes Unrecht gesühnt wird – andererseits geht es aber vor allem um die Schulung von allen Menschen, Anzeichen von Grenzüberschreitungen gegenüber Schutzbefohlenen zu erkennen, richtig beurteilen und benennen zu können.

Viele Formen von Gewalt – auch die sexualisierter – sind zuerst einmal Machtmissbrauch. Das heißt, dass alle, denen in irgendeiner Art und Weise Macht und Einfluss über andere gegeben ist auch Gefahr laufen können, diese Macht zu missbrauchen.

Dagegen können wirksame Maßnahmen eingeleitet werden. Eine der Wichtigsten ist, dass Machtmissbrauch benannt, öffentlich und damit sichtbar gemacht wird.
Täterinnen und Täter haben in den vergangenen Jahrzehnten davon profitiert, dass «darüber» nicht gesprochen wurde.
Die Maßnahmen der Präventionsarbeit in unserer Diözese sind – nicht zuletzt aufgrund der Verbrechen gegenüber Schutzbefohlenen innerhalb der Kirche – deshalb seit dem Jahr 2002 auf den Weg gebracht.

Ein wichtiger Baustein darin ist, dass wir als Kirche vor Ort alles tun, damit die Kultur des Wegschauens zu einer des Hinschauens wird. Gleichzeitig ist dafür zu sorgen, dass nicht Übertreibungen und womöglich falsche Vermutungen die Oberhand gewinnen, sondern ein seriöser, strukturierter und transparenter Weg gegangen wird.

Der Weg zum Schutzkonzept in unseren Gemeinden

Im Februar 2016 haben sich die Kirchengemeinderäte in der Seelsorgeeinheit erstmals mit der Umsetzung der Präventionsordnung befasst. Seither wurden umfassende Schritte unternommen. Ein Erfordernis der Präventionsordnung ist die Ausarbeitung eines wirksamen Schutzkonzeptes die Seelsorgeeinheit. Das Schutzkonzept will nicht unter Generalverdacht stellen. Es geht nicht zuerst davon aus, dass Mitarbeiter/innen Verursacher/innen von Kindeswohlgefährdung sind, aber davon, dass Sie Zeugen/innen werden können.

Durch das Schutzkonzept erarbeitet sich die Seelsorgeeinheit Kompetenzen, Kindern und Jugendlichen, die bereits Opfer geworden sind, zu helfen.
Durch das Schutzkonzept wird die Seelsorgeeinheit eine Institution, die Schutzraum ist. Ein Schutzraum, in dem Kinder und Jugendliche geschützt sind und nicht zu Opfern werden.

Präventionsbeauftragte

Präventionsbeauftrage in der SE

Die Führung aller im Rahmen des Schutzkonzeptes erforderlichen Unterlagen, die nachhaltige Qualifizierung unserer haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten und die Überprüfung auf Vollständigkeit aller Daten, überwachen die beiden Mitarbeiterinnen des Gemeinsamen Pfarramtes: Pfarramtverwaltungsleiterinnen Haas und Metzger. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Zum Gemeinsamen Pfarramt

 

Für den Bereich der drei Kindergärten in der Seelsorgeeinheit besteht im Rahmen der sogenannten Seelsorgeeinheitsleiterinnenkonferenz (L-SEK) eine weitere Schnittstelle zwischen Beschäftigten und Dienstgeber. Dort werden die speziellen Schutzmechanismen als Teil der Qualitätssicherung stetig weiterentwickelt.

 

Hauptamtliche Ansprechpartnerin vor Ort ist Gemeindereferentin Catarina Wetter

 

Kommision sexueller Missbrauch bei der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Zur Website der unabhängigen Kommission

Weiterführende Informationen und Link

Alle Informationen, Rechtstexte und viele weitere Impulse finden Sie auf unserer diözesanen Präventionsseite:

https://praevention.drs.de/

Das Schutzkonzept

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Wer | Wie | Wo?

Wenn Sie einen Dienst in einer unserer vielzähligen Gruppen, Gremien oder sogar als Angestellte bei uns übernehmen, dann nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und informieren Sie aktiv vor Beginn Ihrer Tätigkeit, welche präventiven Maßnahmen aufgrund des Schutzkonzeptes für Sie gelten.

Alle erforderlichen Dokumente (viele sind auf dieser Seite zur Information bereitgestellt) werden von uns vorbereitet und an Sie versendet.

Zuständig ist das Gemeinsame Pfarramt

Wahrnehmung schärfen – Präventionsschulungen

 

Die Präventionsschulungen der Seelsorgeeinheit dienen als Informationsveranstaltungen zum Thema Prävention von (sexualisierter) Gewalt. Als Kirchengemeinden wollen wir keinen Raum für Grenzüberschreitungen lassen. Dazu ist es erforderlich sich mit dem eigenen präventiven Auftrag auseinanderzusetzen, die eigene Wahrnehmung zu schärfen um Gefahrenpotenziale zu erkennen, diesen entgegenzuwirken und im Notfall handlungsfähig zu sein.

  • Präventionsschulungen für alle Mitglieder der Kirchengemeinde finden mehrmals jährlich statt. Seit Februar 2016 wurden bei uns bereits fast 400 ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen geschult.
  • Präventionsschulungen für die Mitarbeiterinnen im Bereich der jährlichen Katechesen oder der Jugendarbeit finden fortlaufend statt. Sie werden von Gemeindereferentin Wetter oder in Zusammenarbeit mit dem Jugendreferat in Rottweil angeboten.

Als Nachweis über eine erfolgte Schulung bei uns erhalten Sie einen entsprechenden Nachweis, der auch in anderen Bereichen (Vereine…) Gültigkeit hat.

Teilnahmebestätigung an Schulungsveranstaltung (intern oder extern) (271,50 kB)

Haltung zeigen – Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex der Seelsorgeeinheit beschreibt wichtige Handlungsrichtlinien, die zu einer Kultur der Achtsamkeit beitragen. Nach diesen Richtlinien wollen wir unser Verhalten ausrichten.
Im Verhaltenskodex sind vor allem Hilfestellungen, Anregungen und konkrete Verhaltensweisen für den Umgang mit sexualisierter Gewalt und Gewaltpotenzialen benannt.
Trotz guter und umfangreicher Präventionsmaßnahmen und Schutzkonzepte lässt sich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass es zu Grenzverletzungen, Übergriffen oder strafrechtlich relevanten Formen des sexuellen Missbrauchs kommt. Der Verhaltenskodex unserer SE enthält deshalb auch wichtige Kontakte, bei denen Sie Hilfe bekommen.

Verhaltenskodex (AB Formular 16) Fassung 2016 (958,17 kB)

Transparenz schaffen – Erweitertes Führungszeugnis

Mitarbeitende in bestimmten Funktionen müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dies ist ein weitere Baustein des Schutzkonzeptes. Zum 01. Januar 2012 trat das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Darin wurde unter anderem der Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit erweitert: § 72a SGB VIII beschreibt den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. Ein Träger der freien Jugendhilfe (also z.B. eine Kirchengemeinde) darf nur Personen beschäftigen (hauptberuflich oder ehrenamtlich), die dazu persönlich geeignet sind.

Einschlägig vorbestrafte Personen sind solche, die gegen Paragraphen des Strafgesetzbuches verstoßen haben, die sich auf Sexualdelikte beziehen. Ob eine Person wegen eines solchen Verstoßes rechtskräftig verurteilt wurde, kann man dem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis entnehmen.

Im Unterschied zum regulären Führungszeugnis wird das erweiterte nur für die Ausübung jener Tätigkeiten verlangt, die unter den § 72 bzw. §72a des SGB VIII fallen. Durch die Prüfung des Strafregisters soll verhindert werden, dass Menschen, die nach dem Sexualstrafrecht bereits verurteilt sind, erneut mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen.

Die nachfolgenden Dokumente verwenden wir für Sie – je nachdem, ob Sie ehrenamtlich oder hauptamtlich bei uns tätig sind.

Begleitbrief für Hauptamtliche (AB Formular 9) (1,29 MB)
Bestätigungsschreiben für Hauptamtliche (AB Formular 11) (236,77 kB)
Begleitbrief für Ehrenamtliche (AB Formular 10+12) (1,17 MB)

 

Die Gremien der Seelsorgeeinheit haben sich dazu entschossen die nachfolgende Übersicht eng auszulegen, die auflistet, welche Personengruppen welcher Art von präventiven Schritten unterzogen werden sollen. Das heißt, dass wir im Falle einer von Gesetzgeber und Diözese empfohlenen Abgabe oder Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, diese bei uns in der SE verbindlich machen. Alle im Dokument mit dem grau hinterlegten Vermerk «kann eingeholt werden» benannten Gruppen handhaben wir als «muss».

KAB DRS 15/2015 | Abschnitt 4 Einordnungstabelle (100,11 kB)

 

Transparenz schaffen – Die Selbstauskunftserklärung

Mit dem Amtsblatt Nr. 15 am 10.11.2015 wurden die neuen Regelungen zum Thema Prävention sexueller Missbrauch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart veröffentlicht.
Hierin wird zusätzlich zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen auch die Abgabe einer ergänzenden Selbstauskunftserklärung geregelt. Damit wird die Zeit zwischen der gesetzlich vorgesehenen Vorlagepflicht von 5 Jahren ein Stück weit abgesichert.

Allgemeine Selbstauskunftserklärung (AB Formular 8) (210,64 kB)

 

Das Schutzkonzept in unseren Kindergärten

Neben den oben beschriebenen Maßnahmen, die selbstverständlich auch für unser erzieherisches Fachpersonal gelten, ist im „Qualitätshandbuch Kindergarten“ in zwei detaillierten Prozessen geregelt, wie im Fall von Kindeswohlgefährdungen vorzugehen ist. Dabei ist seit dem 16.10.2017 auch der „Leitfaden bei Verdacht auf (sexuellen) Missbrauch durch Mitarbeitende“ in Kraft. Beide Prozesse geben genaue Handlungsanweisungen, wie im Falle von Verdachtsmomenten die staatlichen und kirchlichen Stellen eingebunden werden und welche Schritte im Einzelnen zu gehen sind.