Privatbuchung eines Gemeindehauses | 02-2025

Wann

01.02.2025 - 23.02.2025    
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280,00 € - 400,00 €
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Mietbedingungen für die Nutzung eines Gemeindehauses innerhalb der Seelsorgeeinheit Aichhalden für private Zwecke

 

Die nachfolgenden Ausführungen ergänzen die Nummern 2.6 und 5.6 der Ordnung für die Benutzung der Gemeindehäuser in den Gemeinden der Seelsorgeeinheit (GemHO) | Ausgabe 01.04.2024 (10,82 MB) , die die verbindliche Grundlage für die Anmietung und Nutzung unserer Häuser ist. Sie können für die u.g. Zeiträume eines unserer Gemeindehäuser für Ihre private Nutzung anmieten. Ist beim Auswahlfeld n.a. angezeigt, steht dieser Termin nicht mehr zur Verfügung.

Miet- und Nutzungsbedingungen

1. Mögliche Anmietungen

1.1. Es stehen pro Monat (außer im August) die u.s. Gemeindehäuser und Termine für die Anmietung zur Verfügung.

1.2. Die Anmietung ist bis spätestens zwei Monate vor dem Beginn des jeweiligen Mietzeitraumes möglich. Danach wird die Buchung gesperrt und die Häuser stehen für Gemeindezwecke zur Verfügung.

1.3. Eine Anmietung außerhalb dieser Zeiten ist für Privatzwecke nicht möglich.


2. Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten

2.1. Es können für private Nutzungen nur die jeweiligen Säle und die Küche (und die die Räume verbindenden Gänge) sowie die Sanitäranlagen genutzt werden.

2.2. Das Mobiliar, das vorhandene Geschirr und die Küchengeräte können benutzt werden.

2.3. Alle anderen Räume und Gerätschaften dürfen nicht (auch nicht zum Abstellen von Dingen) genutzt werden. Die unerlaubte Nutzung dieser Räume oder Gerätschaften wird mit 100 € in Rechnung gestellt.


3. Onlineanmietung und Vertragsabschluss

3.1. Die Anmietung erfolgt nur online über das Buchungsportal der Seelsorgeeinheit (siehe unten).

3.2. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten im unteren Buchungsformular, kommt der Mietvertrag durch Betätigen des Knopfes „Buchung abschicken“ zustande. Damit akzeptieren Sie alle hier genannten und in der Gemeindehausordnung enthaltenen Regelungen.

3.3. Sie erhalten eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung im PDF-Format an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse zugeschickt. Die Mietgebühr gemäß Rechnungsbetrag wird sofort fällig. Bitte überweisen Sie den Betrag auf das angegebene Konto.


4. Übergabe und Einweisung

4.1. Die genauen Modalitäten für die Schlüsselübergabe und die Einweisung und Abnahme des Hauses vor und nach Ihrer Veranstaltung werden mit Ihnen abgesprochen.

4.2. In jedem Fall müssen Sie 100 € in bar als Schlüsselkaution im Gemeinsamen Pfarramt hinterlegen.


5. Stornierung

Treten Sie durch eigenständige Stornierung über Ihr Nutzerkonto oder durch Stornierung der Buchung über das Gemeinsame Pfarramt vom Mietvertrag zurück, gelten folgende Regelungen:

· bis zu sechs Monate vor dem gebuchten Termin werden 100 € der Mietgebühr einbehalten

· ab drei Monate vor dem gebuchten Termin werden 50 % der Mietgebühr einbehalten


Die vollständigen und die hier genannten Regelungen ergänzenden Nutzungsbedingungen enthält die Ordnung für die Benutzung der Gemeindehäuser in den Gemeinden der Seelsorgeeinheit (GemHO) | Ausgabe 01.04.2024 (10,82 MB) , die die verbindliche Grundlage der Anmietung ist.

Bitte beachten Sie, dass nur die Gemeindehäuser in Aichhalden und in Heiligenbronn für eine Privatvermietung zur Verfügung stehen. Die anderen Häuser können wegen der hohen Eigenbelegung nicht angemietet werden. Es werden – außer den u.a. Terminen – keine weitere Termine für die Vermietung angeboten.

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Ihre Auswahl

Ticket-Typ Preis Plätze
Gemeindehaus Aichhalden (am 15.-16.02.25)
Sie buchen verbindlich die Anmietung des Gemeindehauses in Aichhalden und können von Samstag 0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr den Saal und die Küche nutzen. Die Nutzung anderer Räume ist nicht möglich.
400,00 €
Gemeindehaus Heiligenbronn (am 01.-02.02.25)
Sie buchen verbindlich die Anmietung des Gemeindehauses in Heiligenbronn und können von Samstag 0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr den Saal und die Küche nutzen. Die Nutzung anderer Räume ist nicht möglich.
280,00 €
Gemeindehaus Heiligenbronn (am 08.-09.02.25)
Sie buchen verbindlich die Anmietung des Gemeindehauses in Heiligenbronn und können von Samstag 0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr den Saal und die Küche nutzen. Die Nutzung anderer Räume ist nicht möglich.
280,00 €
Gemeindehaus Heiligenbronn (am 15.-16.02.25)
Sie buchen verbindlich die Anmietung des Gemeindehauses in Heiligenbronn und können von Samstag 0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr den Saal und die Küche nutzen. Die Nutzung anderer Räume ist nicht möglich.
280,00 €
Gemeindehaus Heiligenbronn (am 22.-23.02.25)
Sie buchen verbindlich die Anmietung des Gemeindehauses in Heiligenbronn und können von Samstag 0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr den Saal und die Küche nutzen. Die Nutzung anderer Räume ist nicht möglich.
280,00 €

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