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ANMELDUNG
zur Teilnahme an der Mitarbeitendenversammlung gemäß § 10 Abs 2 MAVO-DRS zur Bildung eines Wahlausschusses für die Wahl einer Mitarbeitervertretung in den bildungsberechtigten Einrichtungen der Seelsorgeeinheit Aichhalden.
- MAV-bildungsberechtigt sind die Mitarbeitdenden der vier Kirchengemeinden in der Seelsorgeeinheit, die in einem arbeitsvertraglichen Anstellungsverhältnis stehen.
- Für die Bildung eines Wahlausschusses müssen mindestens 3 Personen zur Verfügung stehen. Demnach ist die Mitarbeitendenversammlung nur zu Bildung eines Wahlausschusses berechtigt, wenn mindestens 3 Personen teilnehmen.
- Sollten Sie nicht an der Mitarbeitendenversammlung teilnehmen wollen, dann melden Sie sich bitte über dieses Formular ab.
- AN- und ABMELDESCHLUSS ist der 08.04.2025
Die genauen Regelungen enthält die MAVO-DRS.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
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