Prävention | Schutzkonzept der SE

Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene im Blick

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Präsenzschulung am 21.04.2026 in Waldmössingen

Präsenzschulung am 20.05.2026 in Aichhalden

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Präventionsvideo

Achtsamkeit als Programm

Mit dem im November 2015 vom Bischof erlassenen Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (siehe >>HIER ) begann für unsere Seelsorgeeinheit ein intensiver Weg der Sensibilisierung für dieses Thema. Bereits im März 2016 haben die Kirchengemeinderäte das Schutzkonzept für die Seelsorgeeinheit eingeführt und verbessern es seither ständig. Im Jahr 2026 wurden die bestehdenen Abläufe zuletzt überprüft und angepasst.

 

Prävention schafft einerseits die Sicherheit, dass begangenes Unrecht gesühnt wird – andererseits geht es aber vor allem um die Schulung von allen Menschen, Anzeichen von Grenzüberschreitungen gegenüber Schutzbefohlenen zu erkennen, richtig beurteilen und benennen zu können. Viele Formen von Gewalt – auch die sexualisierter – sind zuerst einmal Machtmissbrauch. Das heißt, dass alle, denen in irgendeiner Art und Weise Macht und Einfluss über andere gegeben ist auch Gefahr laufen können, diese Macht zu missbrauchen.

 

Dagegen können wirksame Maßnahmen eingeleitet werden. Eine der Wichtigsten ist, dass Machtmissbrauch benannt, öffentlich und damit sichtbar gemacht wird. Täterinnen und Täter haben in den vergangenen Jahrzehnten davon profitiert, dass «darüber» nicht gesprochen wurde. Die Maßnahmen der Präventionsarbeit in unserer Diözese sind – nicht zuletzt aufgrund der Verbrechen gegenüber Schutzbefohlenen innerhalb der Kirche – deshalb seit dem Jahr 2002 auf den Weg gebracht.

 

Ein wichtiger Baustein darin ist, dass wir als Kirche vor Ort alles tun, damit die Kultur des Wegschauens zu einer des Hinschauens wird. Gleichzeitig ist dafür zu sorgen, dass nicht Übertreibungen und womöglich falsche Vermutungen die Oberhand gewinnen, sondern ein seriöser, strukturierter und transparenter Weg gegangen wird.

Der Weg zum Schutzkonzept in unseren Gemeinden

Im Februar 2016 haben sich die Kirchengemeinderäte in der Seelsorgeeinheit erstmals mit der Umsetzung der Präventionsordnung befasst. Seither wurden umfassende Schritte unternommen. Ein Erfordernis der Präventionsordnung ist die Ausarbeitung eines wirksamen Schutzkonzeptes für die Seelsorgeeinheit.

 

Das Schutzkonzept will nicht unter Generalverdacht stellen. Es geht nicht zuerst davon aus, dass Mitarbeiter/innen Verursacher/innen von Kindeswohlgefährdung sind, aber davon, dass Sie Zeugen/innen werden können.

 

Durch das Schutzkonzept erarbeitet sich die Seelsorgeeinheit Kompetenzen, Kindern und Jugendlichen, die bereits Opfer geworden sind, zu helfen. Durch das Schutzkonzept wird die Seelsorgeeinheit eine Institution, die Schutzraum ist. Ein Schutzraum, in dem Kinder und Jugendliche geschützt sind und nicht zu Opfern werden.

Präventionsbeauftragte

Präventionsbeauftrage in der SE

Die Führung aller im Rahmen des Schutzkonzeptes erforderlichen Unterlagen, die nachhaltige Qualifizierung unserer haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten und die Überprüfung auf Vollständigkeit aller Daten, überwachen die Mitarbeiterinnen des Gemeinsamen Pfarramtes. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zum Gemeinsamen Pfarramt

 

Für den Bereich der drei Kindergärten in der Seelsorgeeinheit besteht im Rahmen der sogenannten Seelsorgeeinheitsleiterinnenkonferenz (L-SEK) eine weitere Schnittstelle zwischen Beschäftigten und Dienstgeber. Dort werden die speziellen Schutzmechanismen als Teil der Qualitätssicherung stetig weiterentwickelt.

 

Hauptamtliche Ansprechpartnerin vor Ort ist Gemeindereferentin Catarina Wetter

Kommision sexueller Missbrauch bei der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Zur Website der unabhängigen Kommission

Weiterführende Informationen und Link

Alle Informationen, Rechtstexte und viele weitere Impulse finden Sie auf unserer diözesanen Präventionsseite:

praevention-missbrauch.drs.de

Das Schutzkonzept

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Die PDF-Dokumente mit ausfüllbaren Formularfeldern sind für die Benutzung mit ADOBE-Reader optimiert. Andere PDF-Anzeigeprogramme können Fehlfunktionen hervorrufen. Eine kostenlose und aktuelle Version des ADOBE-READERS erhalten Sie HIER.

Wer | Wie | Wo?

Wenn Sie einen Dienst in einer unserer vielzähligen Gruppen, Gremien oder sogar als Angestellte bei uns übernehmen, dann nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und informieren Sie aktiv vor Beginn Ihrer Tätigkeit, welche präventiven Maßnahmen aufgrund des Schutzkonzeptes für Sie gelten. Alle erforderlichen Dokumente (viele sind auf dieser Seite zur Information bereitgestellt) werden von uns vorbereitet und an Sie versendet.

Zuständig ist das Gemeinsame Pfarramt

Wahrnehmung schärfen – Präventionsschulungen

Die Präventionsschulungen der Seelsorgeeinheit dienen als Informationsveranstaltungen zum Thema Prävention von (sexualisierter) Gewalt. Als Kirchengemeinden wollen wir keinen Raum für Grenzüberschreitungen lassen. Dazu ist es erforderlich sich mit dem eigenen präventiven Auftrag auseinanderzusetzen, die eigene Wahrnehmung zu schärfen um Gefahrenpotenziale zu erkennen, diesen entgegenzuwirken und im Notfall handlungsfähig zu sein.

  • Präventionsschulungen für alle Mitglieder der Kirchengemeinde finden mehrmals jährlich statt. Seit Februar 2016 wurden bei uns mehrere Hundert ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen geschult.
  • Präventionsschulungen für die Mitarbeiterinnen im Bereich der jährlichen Katechesen oder der Jugendarbeit finden fortlaufend statt. Sie werden von Gemeindereferentin Wetter oder in Zusammenarbeit mit dem Jugendreferat in Rottweil angeboten.

Als Nachweis über eine erfolgte Schulung bei uns erhalten Sie einen entsprechenden Nachweis, der auch in anderen Bereichen (Vereine…) Gültigkeit hat.

Teilnahmebestätigung an Schulungsveranstaltung (intern oder extern) (96,74 KB)

Haltung zeigen – Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex der Seelsorgeeinheit beschreibt wichtige Handlungsrichtlinien, die zu einer Kultur der Achtsamkeit beitragen. Nach diesen Richtlinien wollen wir unser Verhalten ausrichten. Im Verhaltenskodex sind vor allem Hilfestellungen, Anregungen und konkrete Verhaltensweisen für den Umgang mit sexualisierter Gewalt und Gewaltpotenzialen benannt. Trotz guter und umfangreicher Präventionsmaßnahmen und Schutzkonzepte lässt sich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass es zu Grenzverletzungen, Übergriffen oder strafrechtlich relevanten Formen des sexuellen Missbrauchs kommt. Der Verhaltenskodex unserer SE enthält deshalb auch wichtige Kontakte, bei denen Sie Hilfe bekommen.

Verhaltenskodex Fassung 2026 (1,15 MB)

Transparenz schaffen – Erweitertes Führungszeugnis

Mitarbeitende in bestimmten Funktionen müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies ist ein weiterer Baustein unseres Schutzkonzepts.
Zum 1. Januar 2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft. Es stärkt u. a. den Kinderschutz in der Kinder‑ und Jugendhilfe. § 72a SGB VIII regelt den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen und verpflichtet die öffentlichen Träger, durch geeignete Verfahren und Vereinbarungen mit freien Trägern sicherzustellen, dass solche Personen weder haupt‑ noch neben‑ oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden. [buzer.de], [gesetze-im…nternet.de]

Erweitertes Führungszeugnis: Zur Prüfung der persönlichen Eignung dürfen und sollen Träger ein Führungszeugnis – in einschlägigen Fällen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5, § 30a Abs. 1 BZRG einsehen. Das erweiterte Führungszeugnis wird insbesondere bei Tätigkeiten mit Minderjährigen verlangt. [gesetze-im…nternet.de], [dejure.org], [bundesjustizamt.de]

Was gilt als einschlägige Vorstrafe? § 72a SGB VIII verweist u. a. auf Straftaten nach den §§ 171, 174–174c, 176–180a, 181a, 182–184g, 184i, 184j, 184k, 184l, 201a Abs. 3, 225, 232–233a, 234, 235, 236 StGB (u. a. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie § 177 StGB). [gesetze-im…nternet.de], [gesetze-im…nternet.de]

Unterschied zum „regulären“ Führungszeugnis: Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzliche Eintragungen und ist nur für Tätigkeiten vorgesehen, die z. B. unter § 72a SGB VIII fallen oder für die eine gesetzliche Vorschrift es anordnet. [dejure.org]

Durch diese Prüfung soll verhindert werden, dass Personen, die wegen entsprechender Straftaten verurteilt wurden, Kontakt mit Kindern und Jugendlichen in der Kinder‑ und Jugendhilfe erhalten. Die nachfolgenden Formulare/Dokumente stellen wir für ehrenamtliche Tätigkeit bereit (Hauptamtliche werden durch das Kirchliche Verwaltungszentrum erfasst). [gesetze-im…nternet.de]

Begleitbrief für Ehrenamtliche zur Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses (171,00 KB)

Die Gremien der Seelsorgeeinheit haben sich dazu entschossen die nachfolgende Übersicht eng auszulegen, die auflistet, welche Personengruppen welcher Art von präventiven Schritten unterzogen werden sollen. Das heißt, dass wir im Falle einer von Gesetzgeber und Diözese empfohlenen Abgabe oder Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, diese bei uns in der SE verbindlich machen. Alle im Dokument mit dem grau hinterlegten Vermerk «kann eingeholt werden» benannten Gruppen handhaben wir als «muss».

Einordnungstabelle relevanter Tätigkeiten (304,56 KB)

Transparenz schaffen – Die Selbstauskunftserklärung

In Ergänzung wird zusätzlich zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen auch die Abgabe einer ergänzenden Selbstauskunftserklärung verlangt. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus soll die Selbstauskunft als eine Art Ehrenwort gelten, das präventiven Charakter hat.

Allgemeine Selbstauskunftserklärung (614,04 KB)

Schutzkonzepte der SE und der Kindergärten im Wortlaut

Das amtliche „Institutionelles Schutzkonzept gegen Missbrauch für die katholischen Kirchengemeinden St. Michael in Aichhalden, St. Gallus in Heiligenbronn, St. Valentin in Waldmössingen, St. Mauritius in Winzeln in der Seelsorgeeinheit Aichhalden“ können Sie, genauso wie die ergänzenden Schutzkonzepte unserer drei Kindergärten, hier im Wortlaut einsehen.

Institutionelles Schutzkonzept | Seelsorgeeinheit Aichhalden (6,60 MB)
Institutionelles Schutzkonzept für den Kindergarten Heiligenbronn (882,34 KB)

 

Institutionelles Schutzkonzept für den Kindergarten Waldmössingen (1,20 MB)

 

Institutionelles Schutzkonzept für das Kinderhaus Aichhalden (1,17 MB)