Kirchengemeinderäte und Gemeinsamer Ausschuss der SE
HINWEIS: In den folgenden Galerien fehlen noch die gewählten Mitglieder für den Gemeinsamen Ausschuss und die Bezeichnungen der Ämter, die erst durch Wahl in den konstituierenden Sitzungen vergeben werden. Die Daten werden bis zum 18.05.2025 nachgetragen und gemäß § 30 KGO an dieser Stelle bekanntgegeben.

Gemeinsamer Ausschuss [GA]
Gemeinsame Ausschuss der Seelsorgeeinheit als Bindeglied
Um die gemeinsamen Aufgaben in der Seelsorgeeinheit zu koordinieren und das Zusammenwachsen der Kirche am Ort mit vielen Orten zu fördern, ist der Gemeinsamer Ausschuss der Seelsorgeeinheit Aichhalden eingerichtet worden.
Im gehören jeweils zwei Delegierte aus den Kirchengemeinderäten der Gemeinden der SE an; sie und der Vorsitzende Pfarrer Christian Albrecht, besitzen Stimmrecht.
Beratend gehören dem Gremium die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter*innen sowie je eine Vertreterin des Klosters Heiligenbronn und der Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn und die beiden Pfarramtsverwaltungsleiterinnen an.
Insgesamt 15 Personen zeichnen sich u.a. für folgende Bereiche verantwortlich:
- Erarbeitung und Verabschiedung der Gottesdienstordnung für die Seelsorgeeinheit
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und Einrichtungen in der SE
- Entwicklung gemeinsamer Projekte auf SE-Ebene
- Regelungen für die priesterliche Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall
- Gemeinsame Grundregeln für die Feier der Liturgie
- Gemeinsame Grundlagen für die Vorbereitung auf den Sakramentenempfang…
Die genauen Bestimmungen finden Sie in der KV SE | Öffentlich-Rechtliche Kooperationsvereinbarung der SE [N9] März 2025 (1.019,05 kB) .
Die Sitzungen sind für Kirchengemeindemitglieder öffentlich. Termine und Zeiten finden Sie HIER
Der Gemeinsame Ausschuss der SE besteht aus 8 gewählten Mitgliedern der einzelnen Kirchengemeinden, dem Pfarrer als Vorsitzenden, der/dem Gewählte(n) Vorsitzenden aus der Mitte der KGR-Mitglieder, dem hauptamtlichen pastoralen Personal, je einer Vertreterin des Klosters und der Stiftung St. Franziskus in Heiligenbronn, und den beiden Pfarramtsverwaltungsleiterinnen und umfasst somit 15 Mitglieder.
Vorsitzender von Amts wegen und Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist Pfarrer Christian Albrecht
Mitglieder und Funktionen
Kirchengemeinderat Aichhalden [KGR]
Der Kirchengemeinderat besteht aus 10 gewählten Vertretern, dem Gemeinsamen Kirchenpfleger und dem hauptamtlichen Pastoralen Personal und umfasst somit 14 Mitglieder.
Es sind ein Kindergartenausschuss und ein Verwaltungsausschuss eingerichtet.
Gewählter Vorsitzender und Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist Joachim Penalver | Telefon: 0175 | 7681454 | >>E-Mail
Die Kirchengemeinderäte in der Seelsorgeeinheit
Gewählt im Jahre 2025, sind die Kirchengemeinderäte für fünf Jahre Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden und haben das Beratungs- und Beschlussrecht in allen wesentlichen Angelegenheiten, die das Leben der Kirchengemeinde betreffen.
Gemeinsam mit dem Pfarrer, der Vorsitzender von Amts wegen ist und dem Gewählten Vorsitzenden, bildet der Kirchengemeinderat das kooperative Leitungsgremium.
Zum Gremium gehören beratend immer die anderen pastoralen Mitarbeiter und der Gemeinsame Kirchenpfleger.
In unserer Seelsorgeeinheit treffen sich die Gewählten Vorsitzenden, der Gemeinsame Kirchenpfleger und das Pastoralteam regelmäßig vor den Sitzungswochen, um die Tagesordnungen für alle Gemeinden abzustimmen. Die Mitglieder des Pastoralteams nehmen abwechselnd jeweils an den Sitzungen der Gremien teil; sie geben in den Sitzungen die Meinung des Pastoralteams wieder, das sich im Voraus eine Meinung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bildet.
Auf der Ebene der Seelsorgeeinheit entsenden die KGR je zwei VertreterInnen in den Gemeinsamen Ausschuss. Gemeinsam mit dem Pastoralteam und je einer Vertreterin des Klosters und der Stiftung Heiligenbronn, werden dort die Themen beraten und beschlossen, die alle Gemeinden der SE betreffen.
Nachfolgend stellen wir ihnen das Gremium kurz vor. Über die Gewählten Vorsitzenden können Gemeindemitglieder ihre Anliegen einbringen.
Die Sitzungen sind für Kirchengemeindemitglieder öffentlich. Termine und Zeiten finden Sie in den Dokumenten auf unserer Seite für Rechtstexte und Sitzungskalender.
Die jeweiligen Tagesordnungen zur den Kirchengemeinderatssitzungen veröffentlichen wir unter VERANSTALTUNGEN & AKTUELLES.
Mitglieder und Funktionen
Kirchengemeinderat Winzeln [KGR]
Der Kirchengemeinderat besteht aus zwölf gewählten Mitgliedern, dem Gemeinsamen Kirchenpfleger und dem hauptamtlichen Pastoralen Personal und umfasst somit 16 Mitglieder.
Es sind ein Festausschuss und ein Bauausschuss eingerichtet.
Gewählter Vorsitzender und Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist Manuel Gaus | Telefon: 07402 / 904 77 97 | >>E-Mail
Die Kirchengemeinderäte in der Seelsorgeeinheit
Gewählt im Jahre 2025, sind die Kirchengemeinderäte für fünf Jahre Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden und haben das Beratungs- und Beschlussrecht in allen wesentlichen Angelegenheiten, die das Leben der Kirchengemeinde betreffen.
Gemeinsam mit dem Pfarrer, der Vorsitzender von Amts wegen ist und dem Gewählten Vorsitzenden, bildet der Kirchengemeinderat das kooperative Leitungsgremium.
Zum Gremium gehören beratend immer die anderen pastoralen Mitarbeiter und der Gemeinsame Kirchenpfleger.
In unserer Seelsorgeeinheit treffen sich die Gewählten Vorsitzenden, der Gemeinsame Kirchenpfleger und das Pastoralteam regelmäßig vor den Sitzungswochen, um die Tagesordnungen für alle Gemeinden abzustimmen. Die Mitglieder des Pastoralteams nehmen abwechselnd jeweils an den Sitzungen der Gremien teil; sie geben in den Sitzungen die Meinung des Pastoralteams wieder, das sich im Voraus eine Meinung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bildet.
Auf der Ebene der Seelsorgeeinheit entsenden die KGR je zwei VertreterInnen in den Gemeinsamen Ausschuss. Gemeinsam mit dem Pastoralteam und je einer Vertreterin des Klosters und der Stiftung Heiligenbronn, werden dort die Themen beraten und beschlossen, die alle Gemeinden der SE betreffen.
Nachfolgend stellen wir ihnen das Gremium kurz vor. Über die Gewählten Vorsitzenden können Gemeindemitglieder ihre Anliegen einbringen.
Die Sitzungen sind für Kirchengemeindemitglieder öffentlich. Termine und Zeiten finden Sie in den Dokumenten auf unserer Seite für Rechtstexte und Sitzungskalender.
Die jeweiligen Tagesordnungen zur den Kirchengemeinderatssitzungen veröffentlichen wir unter VERANSTALTUNGEN & AKTUELLES.
Mitglieder und Funktionen
Kirchengemeinderat Waldmössingen [KGR]
Der Kirchengemeinderat besteht aus acht gewählten und einem berufenen Mitglied, dem Gemeinsamen Kirchenpfleger und dem hauptamtlichen Pastoralen Personal und umfasst somit 13 Mitglieder.
Es ist für Kindergartenangelegenheiten ein Kindergartenausschuss eingerichtet.
Gewählter Vorsitzender und Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist Elisabeth Reuter | Telefon: 0152 / 56 16 32 53 | >>E-Mail
Die Kirchengemeinderäte in der Seelsorgeeinheit
Gewählt im Jahre 2025, sind die Kirchengemeinderäte für fünf Jahre Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden und haben das Beratungs- und Beschlussrecht in allen wesentlichen Angelegenheiten, die das Leben der Kirchengemeinde betreffen.
Gemeinsam mit dem Pfarrer, der Vorsitzender von Amts wegen ist und dem Gewählten Vorsitzenden, bildet der Kirchengemeinderat das kooperative Leitungsgremium.
Zum Gremium gehören beratend immer die anderen pastoralen Mitarbeiter und der Gemeinsame Kirchenpfleger.
In unserer Seelsorgeeinheit treffen sich die Gewählten Vorsitzenden, der Gemeinsame Kirchenpfleger und das Pastoralteam regelmäßig vor den Sitzungswochen, um die Tagesordnungen für alle Gemeinden abzustimmen. Die Mitglieder des Pastoralteams nehmen abwechselnd jeweils an den Sitzungen der Gremien teil; sie geben in den Sitzungen die Meinung des Pastoralteams wieder, das sich im Voraus eine Meinung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bildet.
Auf der Ebene der Seelsorgeeinheit entsenden die KGR je zwei VertreterInnen in den Gemeinsamen Ausschuss. Gemeinsam mit dem Pastoralteam und je einer Vertreterin des Klosters und der Stiftung Heiligenbronn, werden dort die Themen beraten und beschlossen, die alle Gemeinden der SE betreffen.
Nachfolgend stellen wir ihnen das Gremium kurz vor. Über die Gewählten Vorsitzenden können Gemeindemitglieder ihre Anliegen einbringen.
Die Sitzungen sind für Kirchengemeindemitglieder öffentlich. Termine und Zeiten finden Sie in den Dokumenten auf unserer Seite für Rechtstexte und Sitzungskalender.
Die jeweiligen Tagesordnungen zur den Kirchengemeinderatssitzungen veröffentlichen wir unter VERANSTALTUNGEN & AKTUELLES.
Mitglieder und Funktionen
Kirchengemeinderat Heiligenbronn [KGR]
Der Kirchengemeinderat besteht aus acht gewählten Vertretern, dem Gemeinsamen Kirchenpfleger und dem hauptamtlichen Pastoralen Personal und umfasst somit 12 Mitglieder.
Es sind ein Bauausschuss und für Kindergartenangelegenheiten ein Kindergartenausschuss eingerichtet.
Gewählte Vorsitzende und Ansprechpartnerin für Ihre Anliegen ist Verena Kimmich | Telefon: 07422 / 9542582 | >>E-Mail
Die Kirchengemeinderäte in der Seelsorgeeinheit
Gewählt im Jahre 2025, sind die Kirchengemeinderäte für fünf Jahre Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden und haben das Beratungs- und Beschlussrecht in allen wesentlichen Angelegenheiten, die das Leben der Kirchengemeinde betreffen.
Gemeinsam mit dem Pfarrer, der Vorsitzender von Amts wegen ist und dem Gewählten Vorsitzenden, bildet der Kirchengemeinderat das kooperative Leitungsgremium.
Zum Gremium gehören beratend immer die anderen pastoralen Mitarbeiter und der Gemeinsame Kirchenpfleger.
In unserer Seelsorgeeinheit treffen sich die Gewählten Vorsitzenden, der Gemeinsame Kirchenpfleger und das Pastoralteam regelmäßig vor den Sitzungswochen, um die Tagesordnungen für alle Gemeinden abzustimmen. Die Mitglieder des Pastoralteams nehmen abwechselnd jeweils an den Sitzungen der Gremien teil; sie geben in den Sitzungen die Meinung des Pastoralteams wieder, das sich im Voraus eine Meinung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bildet.
Auf der Ebene der Seelsorgeeinheit entsenden die KGR je zwei VertreterInnen in den Gemeinsamen Ausschuss. Gemeinsam mit dem Pastoralteam und je einer Vertreterin des Klosters und der Stiftung Heiligenbronn, werden dort die Themen beraten und beschlossen, die alle Gemeinden der SE betreffen.
Nachfolgend stellen wir ihnen das Gremium kurz vor. Über die Gewählten Vorsitzenden können Gemeindemitglieder ihre Anliegen einbringen.
Die Sitzungen sind für Kirchengemeindemitglieder öffentlich. Termine und Zeiten finden Sie in den Dokumenten auf unserer Seite für Rechtstexte und Sitzungskalender.
Die jeweiligen Tagesordnungen zur den Kirchengemeinderatssitzungen veröffentlichen wir unter VERANSTALTUNGEN & AKTUELLES.