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Beisetzung für Maria Hils
Regelungen gemäß § 28b (1) 1. IfSG
Das Infektionsschutzgesetz legt fest, dass Beisetzungen auf den Friedhöfen nur noch mit maximal 30 Personen (Kinder bis 13 Jahre müssen dazugezählt werden) stattfinden dürfen. Dies gilt solange, bis die Inzidenz von 100 an sieben aufeinander folgenden Tagen im Landkreis unterschritten ist; ab dem siebten Tag sind Beisetzungen gemäß CoronaVO des Landes wieder mit bis zu 100 Personen möglich.
Bitte melden Sie sich hier separat an, wenn Sie die Beisetzung auf dem Friedhof besuchen wollen. Für das Requiem melden Sie sich bitte >> HIER an.
Buchungen
Die Veranstaltung ist ausgebucht.