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URL:https://se-aichhalden.de/veranstaltungen/privatbuchung-eines-gemeindeh
 auses-03-2027
SUMMARY:Privatbuchung eines Gemeindehauses | 03-2027
DESCRIPTION:\nMietbedingungen für die Nutzung eines Gemeindehauses innerha
 lb der Seelsorgeeinheit Aichhalden für private Zwecke\n[box type="bio"]\n
 \nDie nachfolgenden Ausführungen ergänzen die Nummern 2.6 und 5.6 der [d
 ownload id="25691"]\, die die verbindliche Grundlage für die Anmietung un
 d Nutzung unserer Häuser ist. Sie können für die u.g. Zeiträume eines 
 unserer Gemeindehäuser für Ihre private Nutzung anmieten. Ist beim Auswa
 hlfeld | n.a. | angezeigt\, steht dieser Termin nicht mehr zur Verfügung.
 \n\nBITTE AUFKLAPPEN:\n\n[learn_more caption="Miet- und Nutzungsbedingunge
 n"]\n\n1. Mögliche Anmietungen\n\n1.1. Es stehen pro Monat (außer im Aug
 ust) die u.s. Gemeindehäuser und Termine für die Anmietung zur Verfügun
 g.\n\n1.2. Regelanmietung\n\nDie Anmietung ist bis spätestens zwei Monate
  vor dem Beginn des jeweiligen Mietzeitraumes möglich. Danach wird die Bu
 chung gesperrt und die Häuser stehen für Gemeindezwecke zur Verfügung.\
 n\n1.3. Spätanmietung\n\nAußerhalb der Regelanmietung ist\, bis spätest
 ens 14 Tage vor dem ersten möglichen Anmiettag\, eine Anfrage beim Gemein
 samen Pfarramt (telefonisch unter 07402 69 2 40 oder per E-Mail) möglich.
  Sollte der Termin noch nicht durch interne Nutzer belegt sein\, kann eine
 n „Spätanmietung“ im Einzelfall erlaubt werden. Darauf besteht kein A
 nspruch. In diesem Fall gelten die Stornierungsregelungen unter Nr. 5.2.\n
 \n1.4. Eine Anmietung außerhalb dieser Zeiten ist für Privatzwecke nicht
  möglich.\n\n\n\n2. Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten\n\n2.1. Es k
 önnen für private Nutzungen nur die jeweiligen Säle und die Küche (und
  die die Räume verbindenden Gänge) sowie die Sanitäranlagen genutzt wer
 den.\n\n2.2. Das Mobiliar\, das vorhandene Geschirr und die Küchengeräte
  können benutzt werden.\n\n2.3. Alle anderen Räume und Gerätschaften d
 ürfen nicht (auch nicht zum Abstellen von Dingen) genutzt werden. Die une
 rlaubte Nutzung dieser Räume oder Gerätschaften wird mit 100 € in Rech
 nung gestellt.\n\n\n\n3. Onlineanmietung und Vertragsabschluss\n\n3.1. Die
  Anmietung erfolgt nur online über das Buchungsportal der Seelsorgeeinhei
 t (siehe unten).\n\n3.2. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten im untere
 n Buchungsformular\, kommt der Mietvertrag durch Betätigen des Knopfes 
 „Buchung abschicken“ zustande. Damit akzeptieren Sie alle hier genannt
 en und in der Gemeindehausordnung enthaltenen Regelungen.\n\n3.3. Sie erha
 lten eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung im PDF-Format an die von 
 Ihnen angegebene E-Mailadresse zugeschickt. Die Mietgebühr gemäß Rechnu
 ngsbetrag wird sofort fällig. Bitte überweisen Sie den Betrag auf das an
 gegebene Konto.\n\n3.4. Bei einer „Spätanmietung“ wird die Buchung du
 rch das Gemeinsame Pfarramt angestoßen – es gelten dann wieder die Rege
 lungen unter Nr. 3.3.\n\n\n\n4. Übergabe und Einweisung\n\n4.1. Die genau
 en Modalitäten für die Schlüsselübergabe und die Einweisung und Abnahm
 e des Hauses vor und nach Ihrer Veranstaltung werden mit Ihnen abgesproche
 n.\n\n4.2. In jedem Fall müssen Sie 100 € in bar als Schlüsselkaution 
 im Gemeinsamen Pfarramt hinterlegen.\n\n\n\n5. Stornierung\n\n5.1. Treten 
 Sie durch eigenständige Stornierung über Ihr Nutzerkonto oder durch Stor
 nierung der Buchung über das Gemeinsame Pfarramt vom Mietvertrag zurück\
 , gelten folgende Regelungen:\n\n 	bis zu sechs Monate vor dem gebuchten T
 ermin werden 50 € der Mietgebühr einbehalten\n 	ab drei Monate vor dem 
 gebuchten Termin werden 50 % der Mietgebühr einbehalten\n\n5.2. Bei einer
  Spätanmietung nach Nr. 1.3 ist eine Stornierung und eine Erstattung der 
 Mietgebühr nicht möglich.\n\n\n\nDie vollständigen und die hier genannt
 en Regelungen ergänzenden Nutzungsbedingungen enthält die  [download id
 =' 25691']\, die die verbindliche Grundlage der Anmietung ist.\n\n[/learn_
 more] [/box]\nBitte beachten Sie\, dass nur die Gemeindehäuser in Aichhal
 den und in Heiligenbronn für eine Privatvermietung zur Verfügung stehen.
  Die anderen Häuser können wegen der hohen Eigenbelegung nicht angemiete
 t werden. Es werden - außer den u.a. Terminen - keine weitere Termine fü
 r die Vermietung angeboten.
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