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SUMMARY:Kindergarten-Anschlussbetreuung Aichhalden | MITARBEITENDENSUCHE
DESCRIPTION:\nWir suchen Sie! \nMitarbeitende für die Anschlussbetreuung i
 n unserem Kinderhaus Aichhalden\n&nbsp\;\nFachkräftemangel\n\nDer Fachkr
 äftemangel ist allen bekannt. Er macht auch bei unseren Kindergärten kei
 ne Ausnahme. Auf Dauer werden wir – für eine fachliche und pädagogisch
  wertvolle Bildungsarbeit – nur noch Vormittags im Rahmen von maximal 6 
 Stunden einen stabilen Kindergartenbetrieb anbieten können.\n&nbsp\;\nLö
 sung: Anschlussbetreuung!\n\nDamit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  gewährleistet ist\, gehen wir neue Wege und bieten im Rahmen des sogenan
 nten „Erprobungsparagraphen“ des Landes Baden-Württemberg eine neue F
 orm der sogenannten „Anschlussbetreuung“ an.\n\nAnschlussbetreuung bed
 eutet\, dass die Kinder\, die nach den regulären Öffnungszeiten noch ein
  wenig länger in der Einrichtung verbleiben sollen oder müssen\, von wei
 teren\, Nichtfachkräften beaufsichtigt werden.\n\nWir suchen Menschen\, d
 ie gerne mit Kindern umgehen und sich im Team von mindestens zwei Personen
  vorstellen können\, einige Stunden in der Woche die Aufsichtspflicht üb
 er die anschlussbetreuten Kinder zu gewährleisten.\n\nDer Träger sorgt f
 ür eine „Grundausbildung“ und sichert die rechtlichen Rahmenbedingung
 en ab.\n\nSie kommen in ein schon bestehendes und erfahrenes Team\, das Si
 e unterstützt und sich über Verstärkung freut!\n&nbsp\;\nAufwandsentsch
 ädigtes Ehrenamt\n\nDie Tätigkeit wird im Rahmen eines aufwandsentschäd
 igten Ehrenamtes bezahlt. Die Maximalentschädigung beträgt gemäß § 3 
 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 3000\,00 € pro Jahr. Die monat
 liche Entschädigung bemisst sich an den durch Sie angebotenen Stunden. Am
  Ende des Jahres sind Ausgleichszahlungen möglich.\n\n[learn_more caption
 ="Die Aufwandsentschädigung im Detail"]\n\n Richtlinie Aufwandsentschädi
 gungen für Anschlussbetreuer*innen   in den Kindergärten Aichhalden\, Wa
 ldmössingen und Heiligenbronn \n\nGültig ab 01.04.2024 | Stand vom 01.04
 .2024\n\n&nbsp\;\n\nDiese Regelungen basieren auf den bestehenden Regelung
 en für die Nachbarschaftshilfe. Anschlussbetreuer*innen sind sinngemäß 
 einzuordnen und werden über die bestehenden Verwaltungssysteme abgerechne
 t.\n\n&nbsp\;\n\nI. Für die geleisteten Dienste der Anschlussbetreuer*inn
 en können im Rahmen der sogenannten Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 E
 stG) bis zu einem Höchstbetrag von 3.000\,00 € pro Kalenderjahr monatli
 che Aufwandsentschädigungen je nach Aufwand bezahlt werden. Der Aufwand b
 emisst sich an den durch die jeweilige Einrichtungsleitung eingeplanten un
 d geleisteten Betreuungsstunden. Die Aufwandsentschädigung ist kein Stund
 enlohn! Es sind zwei Arten von Pauschalen zu unterscheiden:\n\n&nbsp\;\n\n
 \n\n\n\n 	Monatliche Pauschale nach Aufwand\n\n\n\n\nAufwandsentschädigun
 gsgruppe\nHöhe der monatlichen Pauschale\nZu erwartender Aufwand an in Re
 chnung gestellten Stunden Nachbarschaftshilfe pro Ehrenamtlichen\; pro Mon
 at/Jahr\n\n\nA09075\n75\,00 €\nMonatlich: ab 6 bis 11\n\nPro Jahr: ab 72
  bis 132\n\n\nA18150\n150\,00 €\nMonatlich: ab 16 bis 20\n\nPro Jahr: ab
  192 bis 240\n\n\nA23200\n200\,00 €\nMonatlich: ab 21 bis 25\n\nPro Jahr
 : ab 240 bis 300\n\n\nA24250\n250\,00 €\nMonatlich über 25\n\nPro Jahr:
  ab 300\n\n\n\n\n\n\n\n\n 	 Jahrespauschale am Jahresende als Einmalzahlun
 g \n\n\n\n\nAufwandsentschädigungsgruppe\nHöhe der Pauschale\n Zu erwart
 ender Aufwand an in Rechnung gestellten Stunden Nachbarschaftshilfe pro Eh
 renamtlichen\; pro Monat/Jahr \n\n\n\n\nAP0720\n120\,00 € bis max. 720\,
 00 €\nMonatlich: ab 1 bis 6\n\nPro Jahr: ab 12 bis 72\n\n\nA09075Ü\n10\
 ,00 € bis max. 600\,00 €\nPro Jahr mehr als 132\n\nbis unter 192\n\n\n
 A18150Ü\n10\,00 € bis max. 600\,00 €\nPro Jahr mehr als 192\n\nbis un
 ter 240\n\n\nA23200Ü\n10\,00 € bis max. 600\,00 €\nPro Jahr mehr als 
 300\n\n\n\nII. Die monatlichen Pauschalen gemäß Tabelle 1 werden jeweils
  zu Beginn des Kalenderjahres nach Aufwand des Vorjahres oder nach Einsch
 ätzung der Einrichtungsleitungen festgelegt. Alle drei Monate erfolgt ein
 e Überprüfung und eventuelle Anpassung an den gegebenen Mehr- oder Minde
 rbedarf.\n\n&nbsp\;\n\nIII. Die monatlichen Pauschalen werden in der Verei
 nbarung gemäß Nr. VII. eingetragen. Das Aussetzen der Zahlungen in einze
 lnen Monaten (z.B. bei Krankheit oder fehlenden Einsätzen) erfordert kein
 en Neuabschluss.\n\n&nbsp\;\n\nIV. Bei Einsätzen\, die unter den 6/72 Stu
 nden pro Monat/Jahr liegen\, ist die Mindestentschädigung auf 120 € pro
  Jahr festgelegt. Bis zu dieser Grenze sind NUR Einmalzahlungen am Jahrese
 nde gemäß Tabelle 2 möglich.\n\n&nbsp\;\n\nV. Am Ende des Kalenderjahre
 s wird intern geprüft\, ob ein außerordentlicher Mehraufwand entstanden 
 ist. Dieser wird ggf. mit einer zusätzlichen Pauschale (A09075Ü\, A18150
 Ü oder A23200Ü) bis zum Erreichen des Maximalbetrages von 3.000 € pro 
 Jahr insgesamt abgegolten. Dazu ist der Neuabschluss der in Nr. VII. genan
 nten Vereinbarung (vgl. auch Nr. VIII.) erforderlich.\n\n&nbsp\;\n\nVI. Mi
 t diesen Pauschalen sind alle Dienste im Rahmen der Anschlussbetreuung abg
 egolten\; ggf. anfallende Fahrtkilometer oder sonstige Auslagen werden geg
 en Nachweis individuell zusätzlich erstattet.\n\n&nbsp\;\n\nVII. Für den
  Abschluss einer entsprechenden „Vereinbarung für Ehrenamtliche in der 
 „Organisierten Nachbarschaftshilfe““ hält die Seelsorgeeinheit ein 
 Vertragsmuster nach diözesaner Vorgabe bereit\, das vor Beginn der Tätig
 keit ausgefüllt und von Anschlussbetreuer*in und Trägervertreter untersc
 hrieben werden muss. Die Regelungen der „Ordnung zur Prävention von sex
 uellem Missbrauch an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen in d
 er Diözese Rottenburg-Stuttgart“ (Präventionsordnung) und das „Bisch
 öfliches Gesetz zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen im Rahmen
  der Prävention von sexuellem Missbrauch in der Diözese Rottenburg-Stutt
 gart“ sind einzuhalten.\n\n&nbsp\;\n\nVIII. Änderungen in der Einstufun
 g der Aufwandsentschädigungsgruppe werden bei Bedarf auf Veranlassung der
  Einrichtungsleiterinnen durch Neuabschluss einer „Vereinbarung für Ehr
 enamtliche in der „Organisierten Nachbarschaftshilfe““ festgelegt. P
 ro Kalenderjahr darf die Vereinbarung maximal 4 x geändert werden.\n\n\n&
 nbsp\;\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n[/learn_more]\n&nbsp\;\nIhr Angebot an uns!\n\nU
 m das Angebot planen zu können\, bitten wir Sie um Ihr Angebot! Wie lange
 \, an welchen Tagen und ab wann können und wollen Sie uns helfen\, dass d
 ie Kinder in unserer Einrichtung gut betreut und die Vereinbarkeit von Fam
 ilie und Beruf auch bei Fachkräftemangel gewährleistet sind?\n\nVergesse
 n Sie nicht\, im unteren Bereich die entsprechenden Zeiten\, die Sie anbie
 ten wollen\, anzugeben.\n\nWir nehmen schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen a
 uf. Zögern Sie nicht\, sich bei Fragen an &gt\;&gt\; uns zu wenden.
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